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Experten-geführte Cannabis-Behandlung anfragen

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Oft gefragt von Patienten

Was sind meine Vorteile, wenn ich meine Behandlung über CBD-DEAL24 anfrage?

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Wann übernimmt die Krankenkasse die Ausgaben für Medizinalcannabis?

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So einfach geht’s!

Cannabistherapie in Anspruch nehmen

Bevor Sie einen Termin für ein persönliches Arztgespräch bekommen, startet jeder potenzielle Cannabis-Patient mit dem digitalen Aufnahmeverfahren, das mit der Behandlungsanfrage auf unserer Webseite beginnt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diesen Prozess so einfach und reibungslos wie möglich für Sie zu gestalten und Ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Genehmigung für medizinisches Cannabis zu maximieren. Deshalb arbeiten wir eng mit führenden Telemedizin-Anbietern in Deutschland zusammen.

1. Schritt

Cannabis-Behandlung anfragen

Beginnen Sie, indem Sie das Behandlungsanfrage-Formular ausfüllen und absenden. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, leiten wir diese an unseren Telemedizin-Kooperationspartner weiter. Innerhalb der nächsten zwei Werktage werden Sie von ihnen kontaktiert.

Formular für die Anfrage einer Cannabis-Behandlung ausfüllen
Bequemes Ausfüllen des Behandlungsfragebogens von zu Hause
2. Schritt

Behandlungsfragebogen online ausfüllen

Nachdem Sie von unseren Kooperationspartnern kontaktiert wurden, bekommen Sie Zugang zum Behandlungsfragebogen. Diesen können Sie online von zu Hause aus ausfüllen. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen, wie Diagnosen, Medikationspläne und Ärztebriefe, falls diese vorhanden sind, anhängen.

3. Schritt

Kostenlose medizinische Ersteinschätzung

Sobald Sie alle Unterlagen eingereicht haben, werden diese von kooperierenden Cannabis-Ärzten der Telemedezin-Anbieter kostenfrei geprüft. Nach Abschluss der medizinischen Ersteinschätzung werden Sie über das weitere Vorgehen informiert. Anschließend können Sie Ihren ersten Beratungstermin an Ihrem gewünschten Behandlungsstandort festlegen.

Prüfung der eingereichten Unterlagen durch Kooperationsärzte
Gute Nachrichten

Bis zu den privatärztlichen Behandlungsterminen bei den Kooperations-Ärzten/-Ärztinnen zahlen Sie nichts. Erst bei Inanspruchnahme von Videosprechstunden oder Vor-Ort-Terminen entstehen Kosten für jeden einzelnen Termin.

Arztentscheidung über die medizinische Sinnhaftigkeit einer Cannabis-Therapie
4. Schritt

Erstgespräch am Behandlungsstandort

Sie werden an einem der deutschlandweiten Behandlungsstandorte untersucht. Hier entscheidet ein Arzt, ob eine Cannabis-Therapie für Sie mediznisch sinnvoll ist. Nach der Genehmigung kann Ihre Behandlung sofort beginnen. Beachten Sie, dass aufgrund der strengen Regulierung im Bereich der Betäubungsmittel (BtM) das Erstgespräch persönlich zwischen Ihnen und dem Arzt stattfinden muss. Eine Behandlung per Videosprechstunde ist leider nicht möglich.

5. Schritt

Medikamente und Folgetermine

Nach Ihrem Erstgespräch können Sie in bestimmten Fällen den weiteren Therapieverlauf telemedizinisch fortsetzen. Mit Ihrem BtM-Rezept können Sie medizinische Cannabisblüten online in Cannabis Apotheken bestellen und sich nach Hause liefern lassen. Planen Sie rechtzeitig Ihre Folgetermine, um sicherzustellen, dass Sie stets über ein gültiges BtM-Rezept verfügen und keine Unterbrechung in Ihrer Medikation erfahren.

Planung von Folgeterminen zur Sicherstellung der Medikation
Alles, was Sie brauchen, an einem Ort.

Vorteile und Services

Mit CBD-DEAL24 haben Sie den Vorteil, den gesamten Prozess übersichtlich auf einer Seite zu sehen. Wir kooperieren mit führenden Telemedizin-Anbietern und leiten Ihre Anfrage direkt und diskret an diese weiter. Bei einem positiven Bescheid bieten wir Ihnen zudem eine Übersicht von Apotheken für Heimlieferungen und detaillierte Informationen zu Cannabisblüten an, um direkt auf unserer Partnerplattform zu bestellen.

Zusätzlich bieten unsere Partner eine Reihe von nützlichen Zusatzservices an, darunter:

Reisebescheinigungen - Icon

Reisebescheinigungen

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Patientenausweise - Icon

Patientenausweise

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Ärztliche Bescheinigungen - Icon

Ärztliche Bescheinigungen

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Fahrerlaubnisbehörde - Icon

Fahrerlaubnisbehörde

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Kostenübernahme - Icon

Kostenübernahme

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Deutschlandweite Standorte - Icon

Deutschlandweite Standorte

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Reisebescheinigungen

Für die Fortführung der Therapie im Ausland können unsere Kooperationspartner ein Dokument zur erlaubten Mitnahme von Medizinalcannabis in alle Schengen-Raum Länder ausstellen. Dies gilt für Reisen per Zug, Flugzeug oder PKW gleichermaßen. Das aktuelle BtM-Rezept muss mitgeführt werden.

Patientenausweise

Unsere Kooperationspartner bieten allen Patienten auf Anfrage einen Patientenausweis an. Mit diesem Ausweis, zusammen mit dem aktuellen BtM-Rezept, kann die laufende Cannabis-Therapie gegenüber Behörden und bei Verkehrskontrollen nachgewiesen werden.

Ärztliche Bescheinigungen

Während der medizinischen Cannabis-Therapie bieten unsere Kooperationspartner Atteste für den Arbeitgeber, den Hausarzt sowie allgemeine Bescheinigungen an.

Expertengutachten für die Fahrerlaubnisbehörde

Die Kooperationsärzte unserer Telemedizin-Partner erstellen Gutachten, die individuell an den jeweiligen Fall und dessen Besonderheiten angepasst sind. Diese Gutachten behandeln den Krankheitsverlauf ausführlich und berücksichtigen häufig gestellte Fragen sowie Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde, um optimale Unterstützung zu gewährleisten.

Expertengutachten für Kostenübernahmen

Bei (privaten) Krankenversicherungen: Unsere Kooperationspartner stellen spezielle Unterlagen für private Krankenversicherungen zusammen, die den detaillierten Krankheitsverlauf, wissenschaftliche Nachweise und ein spezifisches Gutachten zur Kostenübernahme enthalten.

Cannabis-Ärzte im ganzen Bundesgebiet

Die Kooperationsärzte unserer Telemedizin-Partner bieten Termine an sieben Tagen in der Woche an vielen Standorten bundesweit an, auch an Wochenenden und in den Abendstunden. Dadurch gewährleisten diese eine hohe Erreichbarkeit und eine entspannte Gesprächsatmosphäre.

Ihr Weg zum BtM-Rezept.

Sehr schnelle Abwicklung

Nach Ihrem Erstgespräch am Ärztestandort steht Ihr BtM-Rezept in Kürze für Sie bereit. Für detaillierte Informationen zur Ausstellungszeit kontaktieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt.

Unsere Kooperationspartner können das Originalrezept entweder direkt an Ihre Apotheke oder an Sie persönlich senden. Ein Versand direkt an die Apotheke ist ratsam, da BtM-Rezepte nur eine Gültigkeit von 7 Tagen ab Ausstellung haben!

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Klarheit in jedem Detail. Keine Überraschungen.

Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für Medizinalcannabis können aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten zunächst verwirrend wirken. Bei CBD-DEAL24 setzen wir auf vollständige Transparenz und bieten herausragende und umfassende Informationen rund um Medizinalcannabis. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Behandlungskosten, Rechnungsstellung und Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Telemedizin-Unternehmen mit dem Fokus auf Cannabis, können wegen bestimmter Regeln (Versorgungsauftrag) nicht mit Krankenkassen zusammenarbeiten. Deshalb bieten diese nur Cannabis-Behandlungen an, die selbst bezahlt werden müssen. Die Gebühren für die Privatsprechstunde bei den Partnerärzten/-ärztinnen berechnen sich jeweils nach jedem Termin.

Die Kosten für die Cannabis-Therapie belaufen sich auf 80 – 130 Euro pro Sitzung. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich kommen anschließend noch die Kosten für die Cannabis-Präparate auf Sie zu. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen kann möglich sein. Es gibt ansonsten keine versteckten Kosten. Dies gewährleistet stets Transparenz und Planbarkeit für Sie.

Nach dem 5. Treffen verringert sich der Arbeitsaufwand für die Partnerärzte/-ärztinnen, wodurch die Kosten für die Patienten ebenfalls reduziert werden.

Nach jedem privaten Termin bekommen Sie eine Rechnung für Ihre ärztliche Privatbehandlung, die gemäß den GOÄ-Richtlinien ausgestellt wird. Der/die Kooperationsarzt/-ärztin gibt diese zur Erstellung vor und die Abrechnungsabteilung überprüft sie im Anschluss auf Richtigkeit Ihrer Angaben. Aus diesem Grund bekommen Sie in der Regel eine Zahlungsaufforderung, bevor Ihnen die eigentliche Rechnung zugestellt wird.

Jede Rechnung für eine Behandlung durch die Kooperationsärzte unserer Telemedizin-Partner kann bei privaten Krankenkassen zur Kostenübernahme vorgelegt werden. Ob diese Kosten tatsächlich erstattet werden, hängt von Ihrem Krankenkassenvertrag und den darin festgelegten Leistungen ab.

Im Allgemeinen können Medikamentenkosten, einschließlich der Kosten für verschriebenes Cannabis, bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Ausgaben, die durch Privatrezepte entstehen, sowie der gesetzliche Zusatzbetrag von 5 bis 10 € für Medikamente und Hilfsmittel, können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das Finanzamt überprüft jedoch, ob die Beträge als zumutbare oder unzumutbare finanzielle Belastungen für die Betroffenen eingestuft werden.

Obwohl Quittungen meistens akzeptiert werden, benötigt das Finanzamt bei Medikamenten zumindest ein grünes Rezept als Nachweis. Ein BTM-Rezept, welches für Medizinalcannabis erforderlich ist, wird somit ebenfalls anerkannt. Allerdings können die Kosten nicht unbedingt berücksichtigt werden, falls sie unter der individuellen Belastungsgrenze des Steuerpflichtigen liegen.

Rechnungen, die nach GOÄ-Richtlinien ausgestellt werden, ermöglichen prinzipiell die Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten, Medikamentenpreisen aus Apotheken oder den Ausgaben für medizinische Verdampfer (Vaporizer) durch private Krankenkassen.

Das Prozedere, eine Kostenübernahme für eine Therapie mit Medizinalcannabis durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erlangen, ist kompliziert und kann sich in die Länge ziehen. Ein solcher Antrag kann per Definition nur von einem Arzt oder einer Ärztin mit einer Kassenzulassung vorgenommen werden. Die Mediziner unserer Kooperationspartner haben keine solche Zulassung und praktizieren ausschließlich als Privatärzte. Somit ist es ihnen nicht möglich, Anträge für eine GKV-Kostenübernahme einzureichen.

Für diesen Schritt müssten Sie sich an einen Arzt oder Ärztin mit Kassenzulassung wenden. Jedoch lehnen viele Ärzte dies aufgrund des beträchtlichen Aufwands ab. Dieser beinhaltet die Notwendigkeit, aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu zitieren, niedrige Vergütungssätze (~ 25 Euro), häufige Ablehnung (> 40% der Fälle) durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), Belastung des Arzneimittelbudgets und das Risiko von Rückforderungen durch die Krankenkassen.

Was ist eine GOÄ-Rechnung?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Liste, die festlegt, wie viel Ärzte für bestimmte Leistungen berechnen dürfen, wenn man privat versichert ist oder die Behandlung selbst zahlt. Diese Liste ist schon ziemlich alt (aus dem Jahr 1982). Deshalb gibt es manchmal Unklarheiten und nicht alles, was Ärzte heute machen, steht genau so in der Liste. Dann müssen sie ähnliche Preise aus der Liste nehmen.

Was ist ein BtM-Rezept?

Ein Betäubungsmittelrezept, kurz BtM-Rezept, ist ein besonderes Rezept, das Ärzte nutzen, um starke Medikamente, wie zum Beispiel Cannabis, zu verschreiben.

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