Arzneimittel-Verordnung von Medizinal-Cannabis
Welche Arten von Cannabis-Medizin gibt es?
Verordnet werden können Medizinalcannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität, sowie Cannabisarzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon oder Dronabinol als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel. Fertigarzneimittel mit diesen Inhaltsstoffen können auch außerhalb der Zulassung verordnet werden.[1]
Kann auch CBD auf Rezept verordnet werden?
In Deutschland ist CBD frei verkäuflich, dennoch kann Patienten medizinisches CBD verschrieben werden. Patienten können eine Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen, was insbesondere bei Bedarf an höheren CBD-Dosen zu empfehlen ist. Da CBD-Präparate kaum THC enthalten, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse immer dann erfolgversprechend, wenn Cannabisarzneimittel aufgrund von THC-bedingten Nebenwirkungen nicht angewendet werden können.
Allgemein gilt jedoch, dass Cannabidiol nicht zu den Betäubungsmitteln zählt, sondern nur der „normalen“ Verschreibungspflicht unterliegt. Als Monosubstanz wird es als nicht verordnungsfähig zulasten der GKV angesehen.[2]
Zu Cannabidiol existiert eine Monographie und eine Rezepturvorschrift „Ölige Cannabidiol-Lösung“ (NRF 22.10).
Das einzige zugelassene Cannabidiol-haltige Fertigarzneimittel ist Epidyolex®.[3]
Medizinisches THC: Wie viel darf verschrieben werden?
Die Menge an Medizinal-Cannabis, die verordnet werden darf, ist durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im § 2 festgelegt. Ärzte dürfen pro Patient innerhalb eines Monats maximal
- 100 Gramm getrocknete Cannabisblüten oder bis zu
- 1.000 Milligramm Cannabisextrakt,
basierend auf dem Delta-9-THC-Gehalt, verschreiben. Bei fortlaufender Behandlung können in begründeten Fällen Ausnahmen gemacht werden, die auf dem Rezept durch den Buchstaben A gekennzeichnet werden. Obwohl das Gesetz eine Höchstmenge bestimmt, gibt es keine Regelung zum maximalen Wirkstoffgehalt. Daher müssen Rezepte sowohl die Mengenangabe als auch die Cannabissorte enthalten.
Welche Cannabisarzneimittel stehen zur Verfügung?
Cannabis-haltige Fertigarzneimittel
- Sativex®
Das Sativex® Spray ist zur Anwendung in der Mundhöhle vorgesehen und liefert 2,7 mg Delta-9-Tetrahydrocannabinol und 2,5 mg Cannabidiol pro Sprühstoß.Sativex® wird zur Linderung von Symptomen bei Erwachsenen mit moderater bis schwerer MS-bedingter Spastik empfohlen, die auf andere antispastische Medikamente nicht ausreichend reagiert haben und die während eines Anfangstherapieversuchs eine deutliche Symptomverbesserung zeigen. Weitere Informationen über Sativex® erhalten Sie im Fachinfo-Service®
- Canemes®
Canemes® beinhaltet Nabilon, eine vollsynthetische Form des psychotropen Δ9-Tetrahydrocannabinol. Die Kapseln sind jeweils mit 1 mg Nabilon dosiert.Canemes® 1-mg-Kapseln sind vorgesehen für Krebspatienten und zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, wenn andere antiemetische Therapien nicht ausreichend wirken. Der Fachinfo-Service® hält weitere Informationen zu Canemes® bereit.
Substanzen und Monographien
Als Monographien sind Dronabinol (Δ9-THC) und raffiniertes Cannabisölharz verfügbar. Als Rezeptursubstanzen erfolgt die Zubereitung von Dronabinol in der Regel als Kapsel oder Tropflösung.[2]
Inzwischen findet sich im Deutschen Arzneibuch auch eine Monographie für Cannabisblüten.
Rezepturvorschriften für medizinische Cannabisprodukte
Monographien und standardisierte Rezepturvorschriften stehen seitens der DAC/NRF-Kommission (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) zur Verfügung und sind mittels eines DocCheck®-Zugangs über die entsprechenden Links abrufbar. Die Rezepturformeln enthalten zudem Links zu Musterverordnungen:
Sind auch nicht zugelassene Cannabisarzneimittel verordnungsfähig?
Es ist momentan ungewiss, ob der gesetzliche Anspruch eines Patienten auf Cannabisversorgung auch die Verordnung von in Deutschland nicht zugelassenen Cannabisarzneimitteln einschließt. Bisher hat das Bundessozialgericht entschieden, dass nur in bestimmten Einzelfällen Importe von nicht zugelassenen Medikamenten von der GKV übernommen werden. Daher sollte im speziellen Fall eine Abklärung mit der zuständigen Krankenkasse über einen Genehmigungsantrag des Patienten erfolgen.[2]
THC auf Rezept – so wird ein BtM-Rezept ausgefüllt
Wie für jedes andere Betäubungsmittel auch, haben die Angaben auf dem BtM-Rezept nach § 9 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu erfolgen. Die Angaben auf dem BtM-Rezept müssen eindeutig und vollständig sein, damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Über folgenden Link stellt die KBV eine Ausfüllhilfe zur Verfügung: zum Download