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Was ist Genusscannabis?

Autor: Kristijan Pribicevic - CBD-DEAL24
Kris Pribicevic
4 Min. Lesezeit
770 mal gelesen

Die Legalisierung von Genusscannabis steht vor der Tür und die geplanten Eckpunkte haben es in sich:

der Wirkstoff THC soll zukünftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden; der Erwerb und Besitz von Genusscannabis zum Eigenbedarf soll bis zu einer Menge von 20 bis 30 Gramm straffrei bleiben und sogar der Cannabis Anbau für den Eigenbedarf und in sogenannten Cannabis Social Clubs soll im begrenzten Rahmen möglich werden. Doch was versteht die Bundesregierung unter Genusscannabis und wie wahrscheinlich ist es, dass diese Eckpunkte auch wirklich in einem Gesetzentwurf münden?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Genusscannabis bezeichnet den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken.
  • Damit unterscheidet sich Genusscannabis von Cannabis, der zu mediznischen Zwecken eingesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis
Genusscannabis

Die Eckpunkte der Legalisierungspläne

Die diskutierte Cannabis Legalisierung betrifft eine ganze Reihe von Punkten und reicht vom Thema Cannabis konsumieren bis zur Prävention und vom Eigenanbau bis zum Verkauf. Geplant ist unter anderem:

  • Kauf, Besitz und Konsum von Genusscannabis soll für Erwachsene in Deutschland bis zu einer Menge von 20 – 30 Gramm straffrei werden
  • Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen nicht mehr Teil des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sein
  • Pro volljähriger Person sollen zum Eigenanbau drei weibliche blühende Pflanzen erlaubt werden
  • Für unter-21-Jährige könnte eine Obergrenze für den Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in den Cannabisblüten festgelegt werden
  • Der Bezug von Cannabis soll zunächst über die Mitgliedschaft in einem Cananbis Club möglich sein
  • Es ist eine Cannabissteuer geplant, die zusätzlich zur Umsatzsteuer erhoben und sich nach dem Gehalt an THC richten soll
  • Prävention, Beratung, Aufklärung und Behandlungsangebote sollen verbessert und ausgebaut werden
  • Eventuell könnten Personen, die aufgrund des Besitzes von Cannabis straffällig geworden sind, auf eine Art Amnestie hoffen. So könnten Konsumenten, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden und unter bestimmten Umständen sogar laufende Verfahren eingestellt werden

Ab wann ist Genusscannabis legal?

Ob die Eckpunkte so umgesetzt werden, ist jedoch noch fraglich. Die Bundesregierung hat sich ein Hintertürchen offen gelassen. Denn nach Lauterbachs Worten wird die Legalisierung nur weiter verfolgt, wenn die Pläne einer völker- und europarechtlichen Prüfung standhalten.

So heißt es bereits aus dem Kabinett, der rechtliche Rahmen aus internationalen und europarechtlichen Regelungen – wie beispielsweise das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen – biete nur eine “begrenzte Option, das Koalitionsvorhaben umzusetzen.”

Deshalb soll der konkrete Gesetzentwurf auch erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU keine rechtlichen Einwände gegen die geplante Legalisierung von Cannabis geben wird. Und das kann dauern.

Wie wahrscheinlich ist die Legalisierung 2023?

Und so bremst Lauterbach auch die Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung der Pläne: „Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist.“

Es bleibt also die Frage offen, was mit den Legalisierungsplänen passiert, wenn es “schlecht läuft” und sie bis zur nächsten Bundestagswahl 2025 immer noch nicht umgesetzt wurden. Eine Legalisierung unter CDU/CSU ist wohl nicht zu erwarten.

Was ist Genusscannabis?

Davon ausgehend, dass “alles gut läuft” stellt sich noch die Frage: Was ist Genusscannabis?

Eine klare Definition zur Wortschöpfung der Bundesregierung konnten wir nicht finden und vermuten daher, dass der Begriff Genusscannabis lediglich die Unterscheidung zu Medizinalcannabis ermöglichen soll. Denn für medizinisches Cannabis bestehen besondere Regelungen und Anforderungen, die an Genusscannabis nicht gestellt werden können. Zumal es ein erklärtes Ziel der Legalisierungspläne ist, dass der Endverbraucherpreis von Cannabisprodukten dem Schwarzmarktpreis nahe kommt.

Übrigens sollen zunächst nur Cannabisprodukte zum Rauchen (Kiffen), Inhalieren (Vaping) oder in Form von Tinkturen, Sprays und Kapseln zugelassen werden – “genussvolle” Edibles, wie THC-haltige Kekse oder Süßigkeiten dagegen nicht.

Cannabisanbau in Deutschland zum Eigenbedarf

Cannabis zum Eigenbedarf anbauen? Dieser Punkt der Legalisierungspläne lässt das Herz vieler Hobbygärtner und Cannabis-Enthusiasten höher schlagen. Viele Interessierte fragen sich nun: Sind 3 weibliche Hanfpflanzen viel oder wenig? Die Frage ist tatsächlich sehr schwer zu beantworten, denn je nach Sorte, Bedingung und Fähigkeit des Gärtners kann eine einzelne Hanfpflanze nur wenige Gramm Cannabisblüten bilden oder Kiloweise davon tragen.

Kritik an den Legalisierungsplänen

Kritik an dem Vorhaben kommt aus Bayern. “Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar“, äußert sich der Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek (CSU).

Seine Warnung: „Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung.” Zudem birgt der Konsum „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken.” Außerdem befürchtet er einen “Drogentourismus nach Deutschland”.

Die Warnung von Herrn Holetscheck sollte ernst genommen werden, schließlich hat man in Bayern viel Erfahrung mit gefährlichen, stimmungs- und wahrnehmungsverändernden Drogen, die irreversible gesundheitliche und soziale Risiken mit sich bringen. Auch der Drogentourismus ist ein bekanntes Problem im Freistaat und findet jährlich seinen traurigen Höhepunkt auf der Theresienwiese.

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Autor: Kristijan Pribicevic - CBD-DEAL24
Artikel geschrieben von Kris Pribicevic
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