Vorgaben für die Teilnehmer
Das schweizer Bundesamt für Gesundheit (OFSP) wird die Verbraucher sehr genau überwachen. „Die Zulassungsinhaber müssen dem OFSP jedes Jahr über die Menge der erworbenen, übergebenen und gelagerten Produkte informieren, aber auch die Ergebnisse in einem Forschungsbericht festhalten“, heißt es im vollständigen Bericht. Bei Nichteinhaltung der Auflagen kann ein Teilnehmer jederzeit aus dem Programm entlassen werden.
Ziel dieser Studie ist es, Aufschlüsse über die „Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Verbraucher, ihres Verhaltens im Zusammenhang mit dem Konsum, der Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (Fehlzeiten), die Familie und das soziale Umfeld der Verbraucher“ zu erhalten.
In der Schweiz wurde vor einigen Wochen der Zugang zu therapeutischem Cannabis erleichtert. Hanfprodukte und dahingehend vor allem CBD Produkte mit einem Maximalgehalt von 1% THC je Produkt sind ebenfalls. In den meisten europäischen Staaten wird ein THC-Gehalt von maximal 0,2% je Produkt vorgeschrieben. Marihuana und Cannabis für den privaten Gebrauch bleibt weiterhin verboten. Die schweizer Regierung räumt jedoch ein: „Trotz dieses Verbots ist der Konsum hoch, der Schwarzmarkt gedeiht und die Verbrauchersicherheit ist nicht garantiert.“ Die Parlamentarier stimmten daher für ein Gesetz, um „andere Ansätze zur Regulierung zu finden“.
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