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Kratom legal in Deutschland – die kurze Antwort: Ja, Kratom (Mitragyna speciosa) ist Stand 2026 in Deutschland nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nicht im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gelistet. Der Besitz und Kauf sind daher nicht strafbar. Allerdings ist Kratom auch kein zugelassenes Lebensmittel oder Arzneimittel – das BfArM warnt ausdrücklich vor dem Konsum. Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung.

Der verantwortungsvolle Gebrauch von Kratom erfordert Wissen über die richtige Dosierung und die Herkunft der Blätter. In unserem Kratom-Wissens-Hub findest du alle Informationen zu den verschiedenen Venen-Farben und deren spezifischen Wirkprofilen. Zum umfassenden Kratom Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Kratom legal Deutschland: Kratom steht weder auf der BtMG-Liste noch unter dem NpSG - Besitz und Erwerb sind aktuell nicht strafbar.
  • Das BfArM warnt seit 2025 offiziell vor Kratom-Produkten, da sie als nicht zugelassene Lebensmittel oder Arzneimittel gelten.
  • Die WHO hat im 44. ECDD-Review empfohlen, Kratom nicht international zu reglementieren – betont aber weiteren Forschungsbedarf.
  • Kratom ist kein klassisches Opiat, bindet jedoch an Opioidrezeptoren und birgt ein Suchtpotenzial bei regelmäßiger Einnahme.
  • Legale pflanzliche Alternativen wie Blauer Lotus oder Kanna gewinnen in Deutschland an Bedeutung.

Was ist Kratom? Pflanze, Herkunft und Einordnung

Botanische Illustration von Kratom-Blättern in Red, Green und White Vein Varianten mit sichtbarer Blattaderung
Kratom (Mitragyna speciosa) – die drei Hauptader-Typen unterscheiden sich im Alkaloidprofil.

Kratom ist ein tropischer Laubbaum aus der Familie der Rötegewächse (Rubiaceae), botanisch als Mitragyna speciosa klassifiziert. Die Kratom-Pflanze stammt aus Südostasien – vor allem Thailand, Malaysia, Indonesien und Papua-Neuguinea – und wird dort seit Jahrhunderten traditionell verwendet.

Die Blätter der Kratom-Pflanze enthalten über 40 Alkaloide. Die beiden wichtigsten: Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin. Beide interagieren mit den Opioidrezeptoren im Gehirn, was Kratom pharmakologisch von typischen pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln unterscheidet.[5] Je nach Sorte und Blattreife werden die Blätter in verschiedene Vein-/Ader-Typen unterteilt, Red, Green und White Vein, die sich in ihrem Alkaloidprofil unterscheiden.

In den Herkunftsländern kauten Arbeiter die Blätter traditionell, um Müdigkeit zu überbrücken. Heute ist Kratom als Pulver, Kapsel oder Tee international erhältlich und wird als psychoaktive Substanz diskutiert. Die Einordnung fällt Behörden weltweit schwer: Kratom passt weder in die Schublade „klassisches Opiat“ noch in die Kategorie „harmloses Pflanzenpräparat“. In unserem ausführlichen Kratom-Ratgeber findest du detaillierte Informationen zu Geschichte, Sorten und Wirkprofilen.

Ist Kratom ein Opiat oder eine Droge?

Kratom ist pharmakologisch kein Opiat. Opiate wie Morphin oder Codein werden direkt aus dem Schlafmohn gewonnen. Kratom-Alkaloide stammen aus einer völlig anderen Pflanzenfamilie. Trotzdem bindet Mitragynin an die µ-Opioidrezeptoren im Gehirn – allerdings als partieller Agonist, nicht als voller Agonist wie Heroin oder Fentanyl.[3] Dieser Unterschied ist pharmakologisch relevant, denn partielle Agonisten haben in der Regel ein geringeres Risiko für Atemdepression.

Ob Kratom eine „Droge“ ist? Das hängt von der Definition ab. Im pharmakologischen Sinne ist jede psychoaktiv wirkende Substanz eine Droge – Koffein eingeschlossen. Im umgangssprachlichen Sinn wird der Begriff negativ aufgeladen. Die Wirkung von Kratom auf Opioidrezeptoren ist real und dosisabhängig: Niedrige Mengen werden als stimulierend beschrieben, höhere als sedierend.[7]

Wichtig: Kratom ist weder ein zugelassenes Arzneimittel noch ein Lebensmittel in Deutschland. Die Einnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Bei gesundheitlichen Fragen wende dich an einen Arzt.

Kratom Rechtslage Deutschland

Kratom legal kaufen in Deutschland – das ist aktuell möglich, weil Kratom in keiner relevanten Verbotsliste auftaucht. Stand 2026 ist Kratom weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst. Der Besitz, Kauf und Verkauf sind daher nicht strafbar.

Aber: Legal heißt nicht reguliert. Kratom fällt in eine Grauzone. Es gibt keine Qualitätsstandards, keine verpflichtenden Laboranalysen und keine offizielle Verzehrempfehlung. Händler deklarieren Kratom-Produkte meist als „Räucherwerk“, „Forschungschemikalie“ oder „botanisches Exemplar“ – bewusst abseits der Lebensmittel- oder Arzneimittelkategorien.

Die Rechtslage zu psychoaktiven Substanzen in Deutschland kann sich ändern. Dass das BfArM im Jahr 2025 eine explizite Warnung vor Kratom-Produkten ausgesprochen hat[2], signalisiert erhöhte behördliche Aufmerksamkeit. Ein Verbot ist nicht ausgeschlossen, aktuell aber nicht in Kraft.

Tipp: Wer Kratom kauft, sollte auf Analysezertifikate des Anbieters achten, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Seriöse Shops veröffentlichen COAs mit Alkaloidgehalt und Schwermetallprüfung.

Kratom im Betäubungsmittelgesetz: BTM-Liste

Eine der häufigsten Fragen: Steht Kratom auf der BTM-Liste? Nein. Weder Mitragyna speciosa als Pflanze noch die Hauptalkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin sind in den Anlagen I-III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Das unterscheidet Kratom grundlegend von Cannabis (das bis zur Teillegalisierung 2024 dort gelistet war) oder von Psilocybin.

Auch das NpSG, das seit 2016 neue psychoaktive Substanzen reguliert, erfasst Kratom nicht – die Stoffgruppen-Definitionen im NpSG zielen auf synthetische Cannabinoide, Cathinone und ähnliche Verbindungen ab. Kratom fällt in keine dieser Kategorien.

Kratom aus dem Ausland bestellen: Erlaubt?

Da Kratom in Deutschland nicht verboten ist, ist auch der Import für den Eigenbedarf grundsätzlich nicht strafbar. Kratom aus dem Ausland zu bestellen – etwa aus den Niederlanden oder Indonesien – ist gängige Praxis. Der Zoll kann Sendungen dennoch kontrollieren, insbesondere wenn die Deklaration unklar ist.

Kann sich die Rechtslage ändern? Ja. Das BfArM beobachtet die Situation aktiv, und einzelne EU-Länder haben Kratom bereits verboten. Wer regelmäßig bestellt, sollte die rechtlichen Entwicklungen im Blick behalten.

In Deutschland findest du Kratom in verschiedenen Darreichungsformen – alle bewegen sich im selben rechtlichen Rahmen. Keines dieser Produkte ist als Lebensmittel oder Arzneimittel zugelassen.

Die gängigsten Produkte:

Produktform Beschreibung Verbreitung
Kratom-Pulver Gemahlene Blätter, lose oder in Beuteln Am häufigsten
Kratom-Kapseln Pulver in Gelatine- oder Zellulosekapseln Beliebt wegen einfacher Handhabung
Kratom-Extrakte Konzentrierte Alkaloid-Auszüge Weniger verbreitet, höhere Potenz
Kratom-Tee Getrocknete Blätter oder Pulver zum Aufguss Traditionelle Form

In unserem Kratom-Preisvergleich findest du aktuelle Angebote aus geprüften Shops – mit Preisen, Sortenangaben und Kundenbewertungen. Da CBD-DEAL24 kein Eigenverkauf betreibt, bleiben die Vergleiche unabhängig von einzelnen Händlern.

Hinweis: Kratom-Produkte sind in Deutschland nicht als Lebensmittel zugelassen. Die angebotenen Produkte werden häufig als Räucherwerk oder botanische Proben deklariert. Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.

Kratom-Tee: Zubereitung und rechtliche Einordnung

Kratom-Tee ist die traditionelle Konsumform in Südostasien. In Deutschland fällt Kratom-Tee rechtlich unter dieselbe Nicht-Regulierung wie andere Kratom-Produkte – er ist weder verboten noch als Lebensmittel zugelassen. Die Bezeichnung „Tee“ ist streng genommen irreführend, da Kratom kein zugelassenes Lebensmittel ist.

Wer sich für die verschiedenen Zubereitungsmethoden interessiert, findet in unserem Ratgeber zur Kratom-Tee-Zubereitung detaillierte Informationen. Dort gehen wir auch auf die Unterschiede zwischen Pulver- und Blätteraufguss ein.

Behörden und Regulierung: BfArM-Warnung und Verbote

Auch wenn Kratom nicht verboten ist – die deutschen Behörden stehen dem Thema kritisch gegenüber. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Jahr 2025 eine offizielle Pressemitteilung veröffentlicht, in der vor Kratom-haltigen Produkten gewarnt wird.[2] Kernaussage: Kratom-Produkte sind nicht zugelassene und potenziell gesundheitsgefährdende Erzeugnisse.

Die US-amerikanische FDA geht noch weiter und warnt seit Jahren vor Kratom-Produkten, unter anderem wegen Berichten über Leberschäden, Krampfanfälle und Todesfälle in Kombination mit anderen Substanzen.[4] Die Mayo Clinic ordnet Kratom ebenfalls als Substanz mit Missbrauchspotenzial ein.[10]

Auf internationaler Ebene hat die WHO im 44. ECDD-Review 2024 Kratom bewertet. Das Ergebnis: Keine Empfehlung für ein internationales Verbot, aber der Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf, insbesondere zu Langzeitfolgen und Suchtpotenzial.[1]

BfArM-Warnung: Das BfArM warnt offiziell vor Kratom-Produkten. Sie sind in Deutschland weder als Arzneimittel noch als Lebensmittel zugelassen. Bei Nebenwirkungen oder gesundheitlichen Beschwerden ist ärztlicher Rat einzuholen.

Kratom in der Medizin: Forschung und Potenzial

Die Forschung zu Kratom steckt noch in einem frühen Stadium. Eine 2024 in Frontiers in Pharmacology veröffentlichte Übersichtsarbeit analysiert die bisherigen Erkenntnisse zur Pharmakologie von Mitragynin und seinen Derivaten.[11] Forscher der Johns Hopkins University haben die Nutzerprofile und Konsummuster von Kratom-Anwendern untersucht.[13]

Klinische Studien am Menschen sind rar. Die meisten Daten stammen aus Tierversuchen oder Befragungen. Ein therapeutischer Einsatz – etwa zur Unterstützung beim Opiatentzug – wird diskutiert, ist aber nicht durch Zulassungsstudien belegt. Laut NIDA (National Institute on Drug Abuse) wird Kratom aktuell in mehreren Forschungsprojekten untersucht.[5]

Kratom weltweit: Legaler Status im Vergleich

Der rechtliche Umgang mit Kratom variiert international stark:

Land/Region Status
Deutschland Legal (nicht reguliert, BfArM-Warnung)
Niederlande Legal
USA Legal auf Bundesebene (in 6 Bundesstaaten verboten)
Dänemark Verboten
Schweden Verboten
Thailand Legal seit 2021 (nach jahrzehntelangem Verbot)
Australien Verboten

Die WHO-Entscheidung von 2024, Kratom nicht international zu reglementieren[1], hat die Debatte beeinflusst. Einige Beobachter sehen darin ein Signal gegen ein globales Verbot[9] – andere betonen, dass nationale Regulierungen davon unberührt bleiben.

Legale Alternativen zu Kratom in Deutschland

Wer nach pflanzlichen Alternativen mit psychoaktivem Profil sucht, findet in Deutschland einige legale Optionen. Keine davon ist pharmakologisch mit Kratom identisch, aber sie werden in der Psychedelika-Community häufig diskutiert.

Blauer Lotus (Nymphaea caerulea): Ein traditionelles Entheogen aus dem alten Ägypten mit leicht sedierenden Eigenschaften. In Deutschland legal erhältlich – mehr dazu in unserem Blauen-Lotus-Vergleich.

Kanna (Sceletium tortuosum): Eine südafrikanische Pflanze, die als stimmungsaufhellend beschrieben wird. Kanna interagiert mit Serotonin-Transportern, nicht mit Opioidrezeptoren – ein völlig anderer Wirkmechanismus. Aktuelle Angebote findest du in unserem Kanna-Preisvergleich.

CBD-Produkte: Cannabidiol wirkt weder an Opioidrezeptoren noch psychoaktiv im klassischen Sinn. Anwender berichten von entspannenden Effekten. Als legale Option mit breiter Produktpalette, von Ölen über Blüten bis zu Kosmetik, eine der meistgenutzten pflanzlichen Alternativen in Deutschland.

Gut zu wissen: CBD-DEAL24 vergleicht neben CBD-Produkten auch pflanzliche Alternativen wie Kratom, Kanna und Blauen Lotus aus 62+ geprüften Partner-Shops – unabhängig und ohne Eigenverkauf.

Die Kratom-Rechtslage in Deutschland lässt sich auf einen Nenner bringen: Nicht verboten, aber auch nicht reguliert. Es gibt kein Kratom-Verbot, keine BtMG-Listung, kein NpSG-Eintrag. Gleichzeitig fehlt jede offizielle Zulassung als Lebensmittel oder Arzneimittel. Das BfArM warnt, die WHO lehnt ein internationales Verbot ab, und die Forschung liefert noch keine abschließenden Antworten zu Langzeitfolgen und Suchtpotenzial.

Wer Kratom kaufen möchte, kann das in Deutschland legal tun. Wichtig dabei: Achte auf Analysezertifikate, kaufe bei Anbietern mit transparenter Laboranalytik und informiere dich über mögliche Risiken. Die Kratom-Community wächst, Erfahrungsberichte sind zahlreich – sie ersetzen aber keine wissenschaftliche Evidenz.

Was bleibt? Ein ehrlicher Blick auf die Fakten. Kratom ist weder das Wundermittel, als das es manche Foren darstellen, noch die unkontrollierbare Gefahr, als die es einige Behörden framen. Die Wahrheit liegt, wie so oft bei psychoaktiven Substanzen, irgendwo dazwischen. Bleib informiert, und prüfe regelmäßig, ob sich an der Rechtslage etwas ändert.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist Kratom im Drogentest nachweisbar?

Standard-Drogentests (5-Panel oder 10-Panel) erkennen Kratom nicht. Diese Tests sind auf Substanzen wie THC, Kokain, Amphetamine und klassische Opiate kalibriert. Mitragynin taucht dort nicht auf. Es existieren spezielle Kratom-Tests, die aber nur gezielt eingesetzt werden - etwa in forensischen Untersuchungen oder bei begründetem Verdacht.

Ist Kratom ein Opiat?

Nein. Kratom ist botanisch und chemisch kein Opiat. Opiate stammen aus dem Schlafmohn (Papaver somniferum). Kratom-Alkaloide wirken jedoch an denselben Opioidrezeptoren im Gehirn - als partielle Agonisten, nicht als volle Agonisten.[3] Die Wirkung ist daher verwandt, aber nicht identisch mit klassischen Opiaten.

Ist Kratom eine Droge?

Pharmakologisch betrachtet ist Kratom eine psychoaktive Substanz und damit per Definition eine Droge. In Deutschland ist Kratom jedoch nicht als illegale Droge klassifiziert. Es steht weder im BtMG noch im NpSG. Die Einordnung hängt stark davon ab, welche Definition von „Droge" man zugrunde legt.

Was passiert bei zu viel Kratom?

Die FDA berichtet von unerwünschten Nebenwirkungen bei übermäßigem Kratom-Konsum, darunter Übelkeit, Erbrechen, Krampfanfälle, Leberschäden und in seltenen Fällen, besonders bei Mischkonsum, lebensbedrohliche Reaktionen.[4] Regelmäßiger Konsum kann zu Abhängigkeit und Entzugssymptomen führen.[5] Bei gesundheitlichen Beschwerden ist ärztliche Hilfe zu suchen.

Benjamin Köhler ist Gründer und Geschäftsführer von CBD-DEAL24 und engagiert sich dafür, hochwertige Cannabis-Produkten zu fairen Preisen für alle zugänglich zu machen.

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