Die 50 Gramm Cannabis Regel ist das Herzstuck des deutschen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das seit dem 1. April 2024 gilt. Erwachsene ab 18 Jahren durfen zu Hause bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und unterwegs maximal 25 Gramm mitfuhren. Dazu kommen drei lebende Pflanzen pro Person fur den Eigenanbau. Dieser Ratgeber erklart dir alle Besitzgrenzen, Anbauregeln und Konsequenzen bei Verstossen – praxisnah und auf dem aktuellen Stand 2025.
Cannabisgesetz 2026: Was gilt aktuell?
Das Cannabis-Gesetz in Deutschland hat sich seit April 2024 grundlegend verändert. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) – oft auch einfach Cannabisgesetz genannt – regelt den privaten Besitz, Eigenanbau und gemeinschaftlichen Anbau in Vereinigungen. Kommerzielle Verkaufsstrukturen wie Dispensaries existieren bislang nur als regionale Pilotprojekte.
Was hat sich seit April 2024 geändert?
Vor dem 1. April 2024 war Cannabis in Deutschland grundsätzlich verboten. Besitz, Anbau und Handel fielen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und konnten strafrechtlich verfolgt werden. Mit Inkrafttreten des KCanG wurde Cannabis aus dem BtMG herausgelöst und in ein eigenes Regelwerk überführt.
Die wichtigsten Änderungen: Erwachsene dürfen Cannabis besitzen, zu Hause anbauen und in Anbauvereinigungen gemeinschaftlich produzieren. Gleichzeitig gelten klare Mengengrenzen, Jugendschutzvorschriften und Konsumverbote an bestimmten Orten. Die Cannabis-Rechtslage in Deutschland bleibt also reguliert, aber eben nicht mehr pauschal verboten.
Zwei-Saulen-Modell: Eigenanbau und Clubs
Das KCanG basiert auf zwei Säulen. Säule 1 regelt den privaten Eigenanbau zu Hause (maximal drei Pflanzen) und die Gründung von Anbauvereinigungen, auch Cannabis Social Clubs genannt. Diese Säule ist seit April 2024 aktiv.
Säule 2 sieht regionale Modellprojekte vor, in denen Cannabis kommerziell in lizenzierten Geschäften verkauft werden soll. Diese Pilotprojekte befinden sich seit 2025 noch in der Planungsphase. Einen freien Verkauf in Shops, ähnlich wie in den Niederlanden, gibt es in Deutschland aktuell nicht.
50-Gramm-Regel: Besitzgrenzen genau erklärt

Die 50-Gramm-Regel ist die zentrale Besitzobergrenze im deutschen Cannabisgesetz. Sie besagt: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen in ihrer Wohnung bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Ausserhalb der eigenen vier Wände liegt das Limit bei 25 Gramm. Diese Trennung zwischen privatem und öffentlichem Besitz ist ein Kernpunkt des KCanG, den viele Konsumenten anfangs ubersehen.
Konkret bedeutet das: Dein gesamter Vorrat zu Hause darf 50 g nicht überschreiten. Verlässt du die Wohnung, darfst du maximal 25 g dabeihaben. Beide Grenzen beziehen sich auf getrocknetes Cannabis (Blüten, Haschisch). Frisches, nicht getrocknetes Cannabis wird separat berechnet – hier gelten andere Umrechnungsfaktoren.
50g pro Person oder pro Haushalt?
Die 50-Gramm-Regel gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Wohnen zwei Erwachsene zusammen, darf jede Person bis zu 50 g besitzen – theoretisch können also 100 g in einer gemeinsamen Wohnung lagern. Entscheidend ist die individuelle Zuordnung: Jede Person muss nachweisen können, dass ihr Anteil die 50-Gramm-Grenze nicht überschreitet.
In der Praxis kann das bei Kontrollen schwierig werden. Liegt Cannabis offen in der Kuche einer WG, ist die Zuordnung zu einzelnen Bewohnern nicht immer eindeutig. Eine räumliche Trennung – etwa in beschrifteten Behältern oder separaten Räumen – kann hier Klarheit schaffen.
Unterwegs: 25g in der Offentlichkeit
Wer Cannabis ausserhalb der Wohnung mitführt, darf maximal 25 Gramm dabeihaben. Das gilt fur die Jackentasche genauso wie für den Rucksack, das Auto oder den Zug. Auch hier zählt das Gewicht des getrockneten Produkts.
THC-Gehalt und Qualitätsgrenzen
Das KCanG definiert die Besitzgrenzen rein nach Gewicht, nicht nach THC-Gehalt. Ob dein Cannabis 5 % oder 25 % THC enthält, spielt für die 50-Gramm-Regel keine Rolle. Anders bei medizinischem Cannabis: Dort ist der THC-Gehalt auf dem Rezept vermerkt und apothekenpflichtig.
Für CBD-Bluten mit weniger als 0,3 % THC gelten die Besitzgrenzen des KCanG grundsätzlich nicht, da diese Produkte nicht unter das Konsumcannabisgesetz fallen. Trotzdem kann es bei Kontrollen zu Verwechslungen kommen – ein Analysezertifikat (COA) im Gepäck hilft.
3-Pflanzen-Regel: Eigenanbau zuhause
Neben dem Besitz regelt das KCanG auch den privaten Anbau. Pro erwachsener Person sind maximal drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Die Pflanzen müssen in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück stehen und vor dem Zugriff Dritter geschützt sein, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen.
Der Eigenanbau von Cannabis klingt simpel, bringt aber Pflichten mit sich. Düngemittel und Pflanzenschutzmittel müssen kindersicher gelagert werden. Ein abschliessbarer Raum oder ein gesicherter Bereich ist empfehlenswert. Outdoor-Anbau auf dem Balkon? Grundsätzlich möglich, sofern Minderjährige keinen Zugang haben und die Pflanzen nicht öffentlich einsehbar sind.
3 Pflanzen pro Person oder Haushalt?
Analog zur Besitzgrenze gilt auch das 3-Pflanzen-Limit pro Person, nicht pro Haushalt. Eine WG mit drei erwachsenen Bewohnern darf demnach bis zu neun Pflanzen gleichzeitig anbauen – vorausgesetzt, jede Person baut ihre eigenen Pflanzen an und die Zuordnung ist klar.
Sicherheitspflichten beim Heimanbau
Das KCanG verlangt, dass Cannabispflanzen, Ernteprodukte und Anbauequipment vor dem Zugriff von Minderjährigen und unbefugten Dritten geschützt werden. Ein abschliessbarer Raum erfüllt diese Anforderung am besten. Wer mit Kindern im Haushalt lebt, muss besonders sorgfältig sein – hier kann ein Verstoss gegen die Sicherheitspflichten eigenständig geahndet werden, unabhängig von den Besitzgrenzen.
Auch Samen und Stecklinge fallen unter diese Sicherungspflicht. Growlampen, Ventilation und andere technische Ausrüstung müssen zudem baurechtlich und brandschutztechnisch unbedenklich sein.
Was passiert mit der Ernte über 50g?
Das ist eine der häufigsten Fragen zum KCanG. Drei gesunde Pflanzen können deutlich mehr als 50 g abwerfen. Das Gesetz schreibt vor: Was über die 50-Gramm-Besitzgrenze hinausgeht, muss unverzüglich vernichtet werden. „Unverzüglich“ meint hier: ohne schuldhaftes Zögern, also zeitnah nach der Ernte und Trocknung.
Stecklinge und Samen: Was ist erlaubt?
Cannabis-Samen und Stecklinge nehmen im KCanG eine Sonderstellung ein. Samen gelten nicht als Cannabis im Sinne des Gesetzes, solange sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Der Kauf von Samen ist in Deutschland grundsätzlich legal – zahlreiche Shops bieten feminisierte, autoflowering und reguläre Samen an.
Bei Stecklingen sieht es etwas anders aus: Sie gelten als lebende Pflanzen und zählen damit zu den drei erlaubten Pflanzen pro Person. Wer drei fertige Pflanzen hat und zusätzlich Stecklinge zieht, uberschreitet möglicherweise das Limit.
Wo Cannabis legal konsumiert werden darf
Besitz und Konsum sind zwei verschiedene Dinge. Auch wenn du Cannabis legal besitzen darfst, ist der Konsum nicht überall erlaubt. Das KCanG definiert sogenannte Konsumverbotszonen, in denen das Rauchen, Verdampfen oder anderweitige Konsumieren von Cannabis untersagt ist. Ausserhalb dieser Zonen ist der öffentliche Konsum fur Erwachsene grundsätzlich erlaubt.
Verbotszonen: Schulen, Spielplatze, Fussgängerzonen
Cannabis darf nicht konsumiert werden in unmittelbarer Nähe von:
- Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Kinderspielplätzen
- Öffentlichen Sportstätten
- Fussgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
- Anbauvereinigungen und deren unmittelbarer Umgebung
Der gesetzliche Mindestabstand betragt in der Regel 100 Meter (Luftlinie) zu diesen Orten. Einzelne Bundesländer – allen voran Bayern – legen das KCanG besonders streng aus und kontrollieren intensiver. Einen Überblick über die bayerische Sonderrolle findest du in unserem Artikel zur Legalisierung in Bayern.
Kinder- und Jugendschutz beim Konsum
Der Jugendschutz ist im KCanG besonders stark verankert. Cannabis darf nicht in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren konsumiert werden. Das gilt auch in der eigenen Wohnung. Wer in Gegenwart von Minderjährigen konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob es sich um die eigenen Kinder oder fremde Jugendliche handelt.
Minderjährige dürfen Cannabis weder besitzen noch konsumieren. Wird ein Jugendlicher mit Cannabis erwischt, wird das Produkt eingezogen und die Erziehungsberechtigten informiert. Strafrechtliche Verfolgung ist bei Minderjährigen die Ausnahme, aber Teilnahme an einem Präventionskurs kann angeordnet werden.
Cannabis legal beziehen: Clubs und Abgabestellen
Wer Cannabis nicht selbst anbauen möchte, hat aktuell eine legale Bezugsquelle: Anbauvereinigungen, offiziell Cannabis Social Clubs (CSCs). Der freie Verkauf in Geschäften ist bislang nicht zugelassen – er soll über Modellprojekte erst erprobt werden.
Anbauvereinigungen: Mitgliedschaft und Mengen
Cannabis Social Clubs sind eingetragene, nicht-kommerzielle Vereine mit maximal 500 Mitgliedern. Sie bauen gemeinschaftlich an und geben die Ernte an ihre Mitglieder ab. Pro Mitglied sind maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat erlaubt. Fur Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten reduzierte Abgabemengen (maximal 30 g pro Monat) und ein THC-Gehalt-Limit von 10 %.
Der Beitritt erfolgt über einen Mitgliedsantrag. Mitglieder müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft in mehreren Clubs gleichzeitig ist nicht zulässig.
Bubatz-Karte: Was steckt dahinter?
Die „Bubatz-Karte“ ist kein offizielles Dokument, sondern ein Begriffs aus der Community. Gemeint sind interaktive Online-Karten, die Anbauvereinigungen, geplante Abgabestellen und Pilotprojekte deutschlandweit anzeigen. Einige Portale zeigen auch Konsumverbotszonen an. Eine staatliche „Cannabis-Bezugskarte“ im Sinne einer Berechtigungskarte existiert nicht.
Fur die Suche nach einem Cannabis Social Club in deiner Nahe sind solche Karten trotzdem nutzlich. Achte darauf, dass der Club offiziell registriert und vom zustandigen Landesamt genehmigt ist.
Kommerzielle Abgabe: Pilotprojekte 2026
Die zweite Saule des KCanG sieht vor, dass in ausgewahlten Regionen Modellprojekte zum kommerziellen Verkauf starten. Diese Pilotprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und Erkenntnisse daruber liefern, wie sich ein regulierter Markt auf Konsum, Jugendschutz und Schwarzmarkt auswirkt.
Bis Mitte 2025 befinden sich diese Projekte noch in der Planungs- und Genehmigungsphase. Ein konkreter Starttermin steht nicht fest. Ob und wann es Cannabis in regularen Laden zu kaufen gibt, hangt von den Ergebnissen der Evaluation ab.
Cannabis und Strassenverkehr: THC-Grenzwert
Einer der praxisrelevantesten Aspekte des Cannabisgesetzes betrifft den Strassenverkehr. Seit 2024 gilt ein gesetzlich definierter THC-Grenzwert für Autofahrer – vergleichbar mit der Promillegrenze bei Alkohol. Die alte Praxis, bei jedem nachweisbaren THC-Wert den Führerschein zu gefährden, ist damit Geschichte.
3,5 ng/ml THC: Der neue Grenzwert
Der Gesetzgeber hat einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wer diesen Wert im Blut nicht überschreitet, fährt legal. Über 3,5 ng/ml droht eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld und Fahrverbot.
| THC-Wert (Blutserum) | Rechtliche Folge |
|---|---|
| Unter 3,5 ng/ml | Keine Konsequenzen |
| Ab 3,5 ng/ml | Ordnungswidrigkeit: 500 EUR Bussgeld, 1 Monat Fahrverbot |
| Ab 3,5 ng/ml + Alkohol | Höheres Bussgeld, längeres Fahrverbot möglich |
| Fahranfänger (unter 21 / Probezeit) | Nulltoleranz – jeder nachweisbare THC-Wert ist verboten |
Konsum und Fahrtauglichkeit: Wartezeiten
Wie lange du nach dem Konsum warten solltest, bevor du ein Fahrzeug führst, hängt von vielen Faktoren ab: Konsummenge, Konsumform, Körpergewicht, Stoffwechsel und Konsumhäufigkeit. Pauschale Wartezeiten lassen sich nicht seriös angeben.
Erfahrungsgemäß sinkt der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten nach inhalativem Konsum innerhalb von 3 bis 6 Stunden unter 3,5 ng/ml. Bei regelmaßigem Konsum kann THC deutlich länger nachweisbar bleiben. Im Zweifel: nicht fahren. Weitere Informationen zur MPU wegen Cannabiskonsum findest du in unserem Rechtsratgeber.
Strafen bei Uberschreitung der Besitzgrenzen
Das KCanG unterscheidet klar zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Wo genau die Grenze verläuft, hängt von der Menge und den Umständen ab. Wer die Regeln kennt, kann Risiken vermeiden.
Strafe bei 51g bis 250g Cannabis
| Überschreitung | Einstufung | Mögliche Strafe |
|---|---|---|
| Öffentlich: 26-30 g | Ordnungswidrigkeit | Bussgeld |
| Zuhause: 51-60 g | Ordnungswidrigkeit | Bussgeld |
| Öffentlich: über 30 g | Straftat | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
| Zuhause: über 60 g | Straftat | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Bei besonders grossen Mengen – beispielsweise bei 100 g oder mehr – geht die Staatsanwaltschaft in der Regel von einer Straftat aus. Dann drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Handeltreibung oder Abgabe an Minderjährige wird noch härter bestraft.
Straffreiheit und Amnestie alter Verurteilungen
Mit dem KCanG wurde auch eine Amnestie-Regelung eingeführt. Ältere Verurteilungen wegen Cannabisbesitzes, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar waren, können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Das betrifft etwa Verurteilungen wegen Besitz geringer Mengen, die unter dem alten BtMG strafbar waren.
Die Amnestie erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen selbst aktiv werden und die Tilgung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen. Ob dein Fall dafür in Frage kommt, solltest du mit einem Anwalt klären.
Minderjährige und Cannabis: Konsequenzen
Für Minderjährige gilt: Cannabis ist komplett verboten. Besitz, Anbau und Konsum sind untersagt. Wird ein Jugendlicher erwischt, wird das Cannabis eingezogen. Je nach Bundesland und Umständen folgen:
- Meldung an die Erziehungsberechtigten
- Verpflichtende Teilnahme an einem Frühinterventionsprogramm
- Verfahren nach dem Jugendstrafrecht bei wiederholten Verstössen
Erwachsene, die Cannabis an Minderjährige weitergeben, begehen eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Medizinisches Cannabis: Sonderregelungen
Medizinisches Cannabis existiert in Deutschland schon seit 2017 und läuft weiterhin über ein separates Regelwerk. Ärzte können Cannabis auf Rezept verordnen, die Abgabe erfolgt über Apotheken. Für Patienten mit ärztlicher Verordnung gelten die Besitzgrenzen des KCanG nicht – hier richtet sich die erlaubte Menge nach dem Rezept.
Seit der Gesetzesänderung 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr. Ärzte können es daher auf einem normalen Rezept (statt dem bisherigen BtM-Rezept) verordnen. Die Kostenerstattung durch Krankenkassen ist allerdings nicht garantiert und muss im Einzelfall beantragt werden.
Mit Cannabis ins Ausland: Reiseregeln
Die deutsche Cannabis-Legalisierung endet an der Landesgrenze. Cannabis über Grenzen zu transportieren ist grundsätzlich verboten – auch innerhalb der EU. Jedes Land hat eigene Gesetze und der Transport von Cannabis von Deutschland in ein anderes Land erfüllt in den meisten Fällen den Tatbestand der illegalen Ein- oder Ausfuhr.
Cannabis-Regeln in europäischen Ländern
| Land | Cannabis-Status | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Niederlande | Geduldeter Verkauf in Coffeeshops | Besitz bis 5 g toleriert, Anbau illegal |
| Österreich | Illegal | Besitz kleiner Mengen kann zu Therapieauflage führen |
| Spanien | Grauzone | Privater Konsum erlaubt, öffentlich verboten |
| Tschechien | Entkriminalisiert | Besitz bis 10 g als Ordnungswidrigkeit |
| Schweiz | Illegal (THC über 1%) | CBD-Produkte bis 1% THC legal |
Medizinisches Cannabis auf Reisen
Für Patienten mit ärztlicher Verordnung gibt es eine Ausnahme: Mit einer Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchfuhrungsübereinkommens dürfen sie ihren Bedarf für bis zu 30 Reisetage mitführen. Die Bescheinigung muss vom behandelnden Arzt ausgestellt und von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Ausserhalb des Schengen-Raums gelten individuelle Regelungen des Ziellandes. Erkundige dich vor jeder Reise bei der Botschaft des Ziellandes.
50-Gramm-Regel: Alle Regeln im Überblick
Die 50-Gramm-Regel ist mehr als eine einzelne Zahl. Sie ist eingebettet in ein System aus Besitzgrenzen, Anbauregeln, Konsumzonen und Strafvorschriften, das zusammen das Konsumcannabisgesetz bildet. Wer die Kernpunkte kennt – 50 g zu Hause, 25 g unterwegs, drei Pflanzen pro Person, 3,5 ng/ml am Steuer – bewegt sich rechtssicher.
| Regelbereich | Grenzwert | Geltung |
|---|---|---|
| Besitz zu Hause | 50 g getrocknetes Cannabis | Pro Person |
| Besitz öffentlich | 25 g getrocknetes Cannabis | Pro Person |
| Eigenanbau | 3 lebende Pflanzen | Pro Person |
| Abgabe (CSC) | 25 g/Tag, 50 g/Monat | Pro Mitglied |
| THC-Grenzwert (Fahren) | 3,5 ng/ml Blutserum | Alle Fahrer (Ausnahme: Fahranfänger 0,0) |
| Mindestalter | 18 Jahre | Bundesweit |
| Konsumverbotszonen | 100 m Abstand | Schulen, Spielplätze, Sportstätten |
Sollte sich die Gesetzeslage ändern, aktualisieren wir diesen Ratgeber. Die deutsche Cannabis-Legalisierung ist ein Prozess, kein abgeschlossenes Projekt.
Haufige Fragen zur 50-Gramm-Regel
Darf ich 50g in verschiedenen Räumen lagern?
Ja. Es spielt keine Rolle, ob du dein Cannabis in einem Glas im Schlafzimmer, einer Dose in der Küche und einem Beutel im Keller verteilst. Entscheidend ist allein die Gesamtmenge in deiner Wohnung. Sie darf 50 g nicht überschreiten. Eine Aufteilung auf verschiedene Räume ändert daran nichts.
Gilt die 50g-Regel auch für CBD-Cannabis?
CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % fallen grundsätzlich nicht unter das KCanG. Die 50-Gramm-Besitzgrenze bezieht sich auf Cannabis mit relevantem THC-Gehalt. Allerdings: CBD-Blüten sind optisch und geruchlich kaum von THC-Cannabis zu unterscheiden. Bei einer Kontrolle musst du den niedrigen THC-Gehalt belegen können – am besten mit einem aktuellen Analysezertifikat des Herstellers.
Was gilt für Paare oder WGs?
Die 50-Gramm-Grenze gilt pro Person. In einer Zweier-WG oder bei einem zusammenlebenden Paar darf jede erwachsene Person jeweils 50 g besitzen. Wichtig ist die klare Zuordnung: Gemeinsam auf dem Couchtisch liegend wird es bei einer Kontrolle schwer, 80 g auf zwei Personen aufzuteilen. Getrennte, beschriftete Aufbewahrung schafft Rechtssicherheit.
Wie wird der Besitz kontrolliert?
Die Polizei darf Cannabis im Rahmen allgemeiner Kontrollen (Verkehrskontrolle, Personenkontrolle) feststellen und wiegen. Eine gezielte Hausdurchsuchung allein wegen Verdacht auf Überschreitung der 50-Gramm-Grenze benötigt einen richterlichen Beschluss. Im öffentlichen Raum kann die Polizei das mitgeführte Cannabis wiegen und bei Überschreitung der 25-Gramm-Grenze sicherstellen.











