Neuer gesetzlicher THC Grenzwert im Auto
Eine von Bundesverkehrsminister Volker Wissing a.D. ins Leben gerufene Expertenkommission empfahl zunächst, einen THC Grenzwert im Auto von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festzulegen. Dieser Wert wurde inzwischen gesetzlich in § 24a StVG verankert und gilt seit dem 22. August 2024 als verbindlicher Grenzwert im Ordnungswidrigkeitenrecht, vergleichbar mit einer Sicherheitsmarge von etwa 0,2 Promille Alkohol im Blut, wobei der Vergleich nur begrenzt tragfähig ist. Damit ist der THC Grenzwert im Straßenverkehr nicht mehr bloß Empfehlung einer Expertenkommission, sondern fest geregelter Bestandteil des Straßenverkehrsrechts; eine frühere rechtliche Unsicherheit wurde damit weitgehend beseitigt.
Bisherige Regelung und Sanktionen zum Cannabis Grenzwert im Auto
Vor der Gesetzesänderung galt ein durch die Rechtsprechung entwickelter Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dem eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG angenommen wurde. Mit der Anhebung auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum orientieren sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nun an diesem neuen gesetzlichen Grenzwert; bereits beim erstmaligen Überschreiten drohen empfindliche Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Für das Fahrerlaubnisrecht und MPU-Anordnungen spielt ein Wert ab etwa 1,0 Nanogramm THC im Blutserum jedoch weiterhin eine Rolle, insbesondere bei Verdacht auf regelmäßigen Konsum oder wiederholten Verstößen. Dies stellt besonders für gelegentliche Konsumenten eine Herausforderung dar, da der THC Abbau lange im Blut nachweisbar bleibt, auch wenn keine berauschende Cannabis Wirkung mehr besteht.
Sicherheitsbedenken und Aufklärungsbedarf
Die Teillegalisierung von Cannabis wirft weiterhin Fragen zur Verkehrssicherheit auf. Der ADAC und andere Verkehrsverbände betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung über die Risiken des Fahrens unter Drogeneinfluss. Besonders problematisch ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, der nach Ansicht von Expertengremien und Gesetzgeber mit deutlich strengeren Sanktionen belegt und faktisch strikt unterbunden werden soll.
Es gilt, das Bewusstsein zu schärfen, dass Cannabis-Konsum die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und somit das Unfallrisiko erhöhen kann, auch wenn der Konsum an sich für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal ist.
Die Zukunft des THC Grenzwerts beim Autofahren
Die Diskussion um den richtigen THC Grenzwert im Straßenverkehr ist trotz der gesetzlichen Festlegung auf 3,5 Nanogramm nicht abgeschlossen. Während die geltende Grenze von 3,5 Nanogramm THC vielfach als konservativer, sicherheitsorientierter Ansatz gesehen wird, gibt es sowohl Stimmen, die eine weitere Anhebung fordern, als auch solche, die strengere Grenzen – insbesondere für Fahranfänger, junge Fahrer oder bei Mischkonsum – befürworten.
Entscheidend wird sein, wie Gesetzgeber, Gerichte und Gesellschaft mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen umgehen und welche Maßnahmen künftig ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ohne die Rechte von Cannabis-Konsumenten unangemessen einzuschränken.
Schlussfolgerung
Der THC Grenzwert beim Auto bleibt im Zuge der Legalisierung in Deutschland ein komplexes Thema, das eine ausgewogene Betrachtung erfordert. Die Festlegung eines gesetzlich verankerten, wissenschaftlich begründeten Grenzwerts von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ist ein wichtiger Schritt, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit von Aufklärung, Prävention und einer differenzierten Bewertung im Fahrerlaubnisrecht. Die Debatte um den richtigen Umgang mit Cannabis am Steuer wird weitergehen, begleitet von der Notwendigkeit einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Begleitung und gesellschaftlichen Diskussion – insbesondere dort, wo strengere Praxis, wie etwa in Bayern, und mögliche Grenzwerterhöhungen kritisch betrachtet werden.