Die Teillegalisierung von Genusscannabis ist seit April 2024 beschlossenen Sache. Der Wirkstoff THC ist nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft; der Erwerb und Besitz von Genusscannabis zum Eigenbedarf ist im KCanG geregelt und sieht bspw. vor, dass jeder Erwachsene bis zu 50g Marihuana besitzen und bis zu 3 weibliche Cannabispflanzen für den Eigenbedarf angebaut werden dürfen. In sogenannten Cannabis Clubs kann Marihuana erworben werden.
Doch was versteht die Bundesregierung genau unter Genusscannabis?
Sicherheit beim Kauf und Besitz beginnt mit der genauen Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage. In unserem Rechts-Hub bündeln wir für dich alle relevanten Informationen zur Gesetzgebung in Deutschland und Europa sowie aktuelle News zur Legalisierung. Zur Übersicht der aktuellen Rechtslage
Das Wichtigste in Kürze
Genusscannabis bezeichnet den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken.
Damit unterscheidet sich Genusscannabis von Cannabis, der zu mediznischen Zwecken eingesetzt wird.
Die Eckpunkte der Legalisierungspläne
Die Legalisierung von Genusscannabis betrifft eine ganze Reihe von Themen und reicht vom Cannabis‑Konsum über Prävention bis hin zum Eigenanbau und der Abgabe über Anbauvereinigungen. Im Kern wurde rechtlich geregelt, dass:
der Besitz einer begrenzten Menge Genusscannabis für Erwachsene im privaten Bereich zulässig ist (je nach Situation gelten unterschiedliche Obergrenzen, z.B. für öffentlichen Raum, Wohnung, Aufbewahrung)
Cannabis zu Genusszwecken (Konsumcannabis) nicht mehr wie klassisches Betäubungsmittel nach dem BtMG behandelt wird, sondern im KCanG mit speziellen Vorschriften geregelt ist
pro volljähriger Person 3 weibliche Cannabispflanzen für den Eigenbedarf erlaubt sind, wenn bestimmte Sicherheits‑ und Jugendschutzvorgaben eingehalten werden
für jüngere Volljährige (unter 21 Jahren) strengere Vorgaben, insbesondere zur THC‑Stärke, sowie besondere Schutzmechanismen gelten können
der Bezug von Genusscannabis zunächst über nicht‑gewerbliche Anbauvereinigungen („Cannabis Clubs“) für Mitglieder möglich ist; gewerbliche Modellprojekte zur Abgabe in Fachgeschäften sind in einem zweiten Schritt als zeitlich und regional begrenzte Erprobung vorgesehen
Prävention, Beratung, Aufklärung und Behandlungsangebote ausgebaut werden sollen, um insbesondere Jugendliche und Risikogruppen besser zu schützen
strafrechtliche Folgen früherer, rein besitzbezogener Delikte in bestimmten Konstellationen überprüft und teilweise gemildert werden können (z.B. Löschungen, Einstellungen), soweit sie nach Maßgabe der neuen Rechtslage nicht mehr strafwürdig erscheinen
Die genaue Ausgestaltung von Mengenbegrenzungen, THC‑Obergrenzen, Vorgaben für Anbauvereinigungen und Detailregelungen ist im KCanG und den dazugehörigen Verordnungen geregelt und wird politisch sowie juristisch weiterhin intensiv diskutiert.
Ab wann ist Genusscannabis legal?
Genusscannabis ist – im Rahmen der Vorgaben des KCanG – seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 legal, soweit es um den Besitz zulässiger Mengen, den Eigenanbau im gesetzlich vorgegebenen Umfang und den Bezug über zulässige Strukturen wie Anbauvereinigungen geht. Die vorherige Unsicherheit, ob die Legalisierungspläne völker‑ und europarechtlich überhaupt tragfähig sind, wurde durch Anpassungen des Konzepts und ein stufenweises Vorgehen beantwortet; dennoch steht die Reform weiterhin unter Beobachtung und kann in Details durch Rechtsprechung oder zukünftige Gesetzesänderungen nachjustiert werden.
Was ist Genusscannabis?
Davon ausgehend, dass “alles gut läuft” stellt sich noch die Frage: Was ist Genusscannabis?
Eine klare Definition zur Wortschöpfung der Bundesregierung konnten wir nicht finden und vermuten daher, dass der Begriff Genusscannabis lediglich die Unterscheidung zu Medizinalcannabis ermöglichen soll. Denn für medizinisches Cannabis bestehen besondere Regelungen und Anforderungen, die an Genusscannabis nicht gestellt werden können. Zumal es ein erklärtes Ziel der Legalisierungspläne ist, dass der Endverbraucherpreis von Cannabisprodukten dem Schwarzmarktpreis nahe kommt.
Cannabisanbau in Deutschland zum Eigenbedarf
Cannabis zum Eigenbedarf anbauen? Dieser Punkt der Legalisierungspläne lässt das Herz vieler Hobbygärtner und Cannabis-Enthusiasten höher schlagen. Viele Interessierte fragen sich nun: Sind 3 weibliche Hanfpflanzen viel oder wenig? Die Frage ist tatsächlich sehr schwer zu beantworten, denn je nach Sorte, Bedingung und Fähigkeit des Gärtners kann eine einzelne Hanfpflanze nur wenige Gramm Cannabisblüten bilden oder Kiloweise davon tragen.
Laut den Plänen der Bundesregierung dürfte der Eigenanbau von Cannabis bald legal sein. Wie viele Pflanzen man dann anbauen darf und welche Regeln gelten werden, haben wir im verlinkten Beitrag zusammengefasst.
Kritik an den Legalisierung
Kritik an der Legalisierung kommt insbesondere aus konservativ regierten Bundesländern wie Bayern. Kritiker warnen vor einer Verharmlosung, betonen die psychoaktive Wirkung von Cannabis und verweisen auf mögliche gesundheitliche und soziale Risiken, insbesondere für Jugendliche und Menschen mit psychischen Vorerkrankungen. Zudem wird befürchtet, dass Deutschland mit der Legalisierung ein „Magnet“ für Drogentourismus werden könnte und sich Vollzugs‑ und Kontrollprobleme verschärfen.
Die Warnungen lassen sich mit einem Augenzwinkern auch in den Kontext anderer, gesellschaftlich etablierter Rauschmittel stellen: Gerade in Bayern hat man viel Erfahrung mit stimmungs‑ und wahrnehmungsverändernden Substanzen, deren Missbrauch schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen haben kann. Auch der „Drogentourismus“ ist dort – Stichwort Volksfeste – kein unbekanntes Phänomen. Die Herausforderung der Legalisierung besteht darin, diese Erfahrungen ernst zu nehmen, ohne in inkonsistente Doppelstandards zu verfallen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist mit Genusscannabis gemeint?
Genusscannabis ist von medizinischem Cannabis abzugrenzen und dient, wie der Name schon sagt, Genusszwecken. Zunächst sind mit Genusscannabis Blüten und Harz gemeint. Es könnte in Zukunft aber noch weitere Cannabisprodukte hinzukommen.
Was ist Cannabis?
Cannabis ist eine andere Bezeichnung für die Hanfpflanze. Häufig sind mit Cannabis die weiblichen Pflanzen gemeint, die das psychoaktive Cannabinoid THC enthalten.
Kris Pribicevic ist ein renommierter CBD-Experte mit hunderten veröffentlichten Artikeln zu CBD & Cannabis. Als anerkannte Autorität in Deutschland ist er eine treibende Kraft in der Branche.