Cannabis im Flugzeug – seit der Teillegalisierung 2024 fragen sich viele, was auf Inlandsflügen erlaubt ist und wo die Grenzen liegen. Kurz gesagt: Innerhalb Deutschlands darfst du bis zu 25 Gramm Cannabis im Reisegepäck mitführen. Bei Auslandsflügen sieht die Sache komplett anders aus – hier drohen ernste Konsequenzen. Dieser Ratgeber erklärt dir die aktuelle Rechtslage für Inlands- und Auslandsflüge, medizinisches Cannabis und das Verhalten am Flughafen.
Cannabis im Flugzeug - wie sieht es bei Inlandsflügen aus?

Auf Inlandsflügen gilt: bis zu 25 Gramm Cannabis im Gepäck sind nicht sanktionierbar.
Auf innerdeutschen Flügen ist die Mitnahme von Cannabis grundsätzlich erlaubt. Die Bundespolizei hat klargestellt, dass bis zu 25 Gramm Cannabis im Reisegepäck auf Inlandsflügen nicht sanktionierbar sind. Das gilt für Handgepäck genauso wie für aufgegebenes Gepäck.
Ein Sprecher der Bundespolizei äußerte sich auf Anfrage des Fachportals „Aerotelegraph“ wie folgt: „Im Rahmen der erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes ist eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar.“
Was bedeutet das konkret? Fliegst du von Berlin nach München oder von Hamburg nach Stuttgart, darfst du dein Cannabis mitnehmen. Die gleichen Regeln wie an Land gelten auch in der Luft. Bis zu 25 Gramm getrocknete Blüten – fertig. Keine Sondergenehmigung nötig, kein Attest erforderlich.
Trotzdem ein paar Dinge, die du beachten solltest:
- Die 25-Gramm-Grenze bezieht sich auf die Gesamtmenge – also Handgepäck und Koffer zusammengerechnet.
- Originalverpackungen oder verschlossene Behälter sind zwar nicht vorgeschrieben, machen die Sicherheitskontrolle aber deutlich entspannter.
- Auch auf Inlandsflügen finden Kontrollen statt. Wer mehr als 25 Gramm dabei hat, macht sich strafbar.
- Cannabis-Konsum an Bord und im Flughafengebäude ist selbstverständlich verboten.
Übrigens: Auch wenn du mit dem Auto innerhalb Deutschlands unterwegs bist, gelten ähnliche Besitzregeln. Anders sieht es beim aktiven THC-Grenzwert im Straßenverkehr aus – da gelten strenge Grenzen. Im Flugzeug sitzt du als Passagier zwar nicht am Steuer, berauscht fliegen ist dennoch keine gute Idee (dazu weiter unten mehr).
Cannabis am Flughafen: Handgepäck, Kontrollen und Regeln

Cannabis im Handgepäck ist auf innerdeutschen Flügen genauso erlaubt wie im aufgegebenen Koffer – vorausgesetzt, die Gesamtmenge überschreitet nicht 25 Gramm. Die Sicherheitskontrolle am Flughafen prüft primär auf Waffen, Sprengstoff und verbotene Gegenstände, nicht gezielt auf Cannabis.
Was passiert bei der Sicherheitskontrolle?
Die Sicherheitskontrollen am Flughafen werden in Deutschland von der Bundespolizei und privaten Sicherheitsdienstleistern durchgeführt. Deren Auftrag: Luftsicherheit. Das Röntgengerät zeigt organisches Material zwar an, die Kontrolleure suchen aber primär nach Gefahrgegenständen.
Wird Cannabis im Gepäck entdeckt, passiert auf einem Inlandsflug bei Mengen unter 25 Gramm in der Regel nichts. Die Bundespolizei hat klar kommuniziert, dass die Mitnahme im Rahmen des KCanG nicht sanktionierbar ist.
Anders bei Auslandsflügen: Hier wird Cannabis beschlagnahmt und es folgt eine Anzeige. Die Kontrolle am Gate oder beim Boarding unterscheidet nicht zwischen Handgepäck und Koffer – beides wird gleich behandelt.
Praktische Tipps für den Flughafen
- Halte die Menge unter 25 Gramm – wiege im Zweifel vorher nach.
- CBD-Produkte mit weniger als 0,3% THC fallen nicht unter das KCanG und sind generell unproblematisch.
- Vapes und E-Liquids gehören laut Flugsicherheitsregeln ins Handgepäck (Lithium-Akkus dürfen nicht in den Frachtraum).
- Informiere dich bei internationalen Umsteigeverbindungen über die Gesetze des Transitlandes.
Mit Cannabis ins Ausland fliegen: Geht das?
Nein. Die Mitnahme von Cannabis als Genussmittel auf Auslandsflügen ist streng verboten – ohne Ausnahme. Egal ob du nach Amsterdam, Barcelona oder Bangkok fliegst: Die Ausfuhr von Cannabis als Rauschmittel aus Deutschland ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar.
Das klingt paradox. Cannabis ist in Deutschland teillegalisiert, in den Niederlanden wird es geduldet, und trotzdem darfst du es nicht von A nach B fliegen? Genau so ist es. Denn die Teillegalisierung durch das KCanG gilt nur innerhalb der deutschen Grenzen. Sobald du eine internationale Grenze überquerst – und das tust du beim Boarding eines Auslandsflugs – greifen internationale Abkommen und das Recht des Ziellandes.
Warum auch Länder mit legalisiertem Cannabis keine Option sind
Selbst wenn am Zielort Cannabis legal ist: Die Ausfuhr aus Deutschland bleibt ein Verstoß gegen deutsches Recht. Und die Einfuhr in das Zielland kann dort ebenfalls strafbar sein – selbst wenn der Besitz vor Ort erlaubt wäre. Zwei legale Enden machen den Transport dazwischen nicht legal.
| Flugart | Cannabis (Genuss) | Medizinisches Cannabis |
|---|---|---|
| Innerdeutscher Flug | Bis 25 g erlaubt | Erlaubt (Attest empfohlen) |
| Flug in Schengen-Staaten | Verboten | Erlaubt mit Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ |
| Flug außerhalb Schengen | Verboten | Nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Zielland |
Was gilt für Transitflüge?
Du fliegst von Berlin über Amsterdam nach New York? Auch hier gilt: Kein Cannabis mitnehmen. Beim Umsteigen befindest du dich im internationalen Bereich, und bereits das Verlassen des deutschen Hoheitsgebiets mit Cannabis stellt eine Ausfuhr dar. Die USA betrachten Cannabis zudem auf Bundesebene weiterhin als illegale Substanz.[2]
Medizinisches Cannabis im Flugzeug - was ist erlaubt?

Für Patienten mit ärztlicher Cannabisverordnung gelten besondere Regeln, die über die 25-Gramm-Grenze für Genusscannabis hinausgehen. Medizinisches Cannabis wird als verschreibungspflichtiges Arzneimittel behandelt und dafür gibt es auf Reisen spezielle Regelungen.
Inlandsflüge mit medizinischem Cannabis
Auf innerdeutschen Flügen ist die Mitnahme kein Problem. Wichtig ist dennoch, eine Kopie des Rezepts oder ein ärztliches Attest dabei zu haben. Der Grund: Medizinische Cannabispatienten dürfen auch größere Mengen als 25 Gramm besitzen, sofern die verschriebene Menge dem Rezept entspricht. Ohne Nachweis lässt sich bei einer Kontrolle schwer belegen, dass die Menge rechtmäßig ist. Die gesetzliche Maximalmenge von 25 Gramm darfst du als Patient ohne Rezeptnachweis nicht überschreiten.
Reisen innerhalb des Schengen-Raums
Für Reisen in andere Schengen-Staaten benötigst du eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Diese wird vom zuständigen Gesundheitsamt oder der Bundesopiumstelle ausgestellt und ist maximal 30 Tage gültig.[1]
Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss die Bescheinigung unter anderem folgende Angaben enthalten:[1]
- Name und Geburtsdatum des Patienten
- Bezeichnung und Menge des Arzneimittels
- Reisezeitraum
- Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde
Reisen außerhalb des Schengen-Raums
Hier wird es kompliziert. Für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten gibt es kein einheitliches Verfahren. Du musst dich an die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes wenden und dort eine gesonderte Genehmigung beantragen. In manchen Ländern, etwa in Teilen Südostasiens, drohen selbst für medizinisches Cannabis drakonische Strafen.
Welche Konsequenzen drohen bei Erwischung mit Cannabis am Flughafen?
Wer mit Cannabis am Flughafen erwischt wird und gegen geltendes Recht verstößt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Schwere hängt davon ab, ob es sich um einen Inlands- oder Auslandsflug handelt und welche Menge im Spiel ist.
Auf Inlandsflügen: Mengenüberschreitung
Bis zu 25 Gramm auf einem innerdeutschen Flug? Kein Problem. Darüber hinaus wird es strafbar. Die Bundespolizei wird die Menge beschlagnahmen und eine Anzeige erstatten. Je nach Überschreitung droht ein Strafverfahren nach dem KCanG.
Auf Auslandsflügen: Ausfuhr von Cannabis
Das ist die deutlich heiklere Situation. Die Ausfuhr von Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – nicht unter das liberalere KCanG. Mögliche Konsequenzen:
- Beschlagnahme des Cannabis
- Strafanzeige wegen unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln
- Strafrechtliche Verfolgung im Zielland nach dortiger Gesetzgebung
- Einreiseverbot in bestimmte Länder bei Vorstrafen wegen Drogendelikten
Darf man bekifft fliegen?
Rechtlich gesehen gibt es kein explizites Gesetz, das berauschten Passagieren das Fliegen verbietet – anders als beim Autofahren gibt es keinen THC-Grenzwert für Fluggäste. Aber: Die Fluggesellschaft hat Hausrecht und kann dir das Boarding verweigern, wenn du offensichtlich berauscht bist. Das gilt für Alkohol genauso wie für Cannabis. Außerdem ist der Konsum im Flughafengebäude und an Bord verboten.
Cannabis auf Reisen: Was 2026 wirklich gilt
Cannabis im Flugzeug ist auf innerdeutschen Strecken mit bis zu 25 Gramm legal und von der Bundespolizei ausdrücklich als nicht sanktionierbar eingestuft. Der entscheidende Punkt bleibt die Grenze zwischen Inland und Ausland: Sobald dein Flug Deutschland verlässt, ist die Mitnahme von Cannabis als Genussmittel ausnahmslos verboten. Medizinische Patienten haben mit der richtigen Bescheinigung mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Vor jeder Reise die Regeln des Ziellandes prüfen. Wer sich an diese klaren Leitlinien hält, fliegt entspannt. Und wer auf der Suche nach reisefreundlichen Alternativen ist, findet in unserem Sortiment legale Cannabis-Vapes für den Alltag.













