Wo darf man kiffen? Erlaubte & verbotene Zonen in Deutschland

Erwachsener Mann sitzt entspannt auf einer Parkbank mit einem Joint in einer grünen Stadtanlage
Inhaltsverzeichnis

Wo darf man kiffen – das ist seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 keine theoretische Frage mehr. Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren in Privaträumen und an vielen öffentlichen Orten erlaubt – aber eben nicht überall. In Schutzzonen rund um Schulen, Kitas und Spielplätze sowie in Fußgängerzonen gelten strikte Verbote. Dieser Ratgeber zeigt dir Ort für Ort, wo du legal konsumieren darfst und wo nicht.

Die Art der Anwendung beeinflusst das Erlebnis und die Bioverfügbarkeit maßgeblich. Weitere Details zu verschiedenen Konsummethoden, moderner Hardware und wichtigen Safer-Use-Hinweisen findest du in unserer Wissens-Übersicht zum Thema Konsum. Zum Ratgeber für Konsum

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit April 2024 dürfen Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland Cannabis konsumieren - im privaten Raum und an vielen öffentlichen Orten.
  • In Verbotszonen wie Schulen, Kitas, Spielplätzen und Fußgängerzonen ist Kiffen untersagt, wobei Abstandsregeln je nach Bundesland variieren.
  • Digitale Tools wie die Bubatzkarte helfen dir, erlaubte Konsumzonen in deiner Nähe zu finden.
  • Verstöße gegen die Konsumregeln können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden - informiere dich vorab über die geltenden Regeln.

Cannabis-Legalisierung 2026: Was hat sich geändert?

Seit dem 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den legalen Umgang mit Cannabis in Deutschland. Erwachsene dürfen seitdem Konsumcannabis besitzen, privat anbauen und an bestimmten Orten konsumieren – ein Paradigmenwechsel nach Jahrzehnten der Prohibition.

Das CanG hat den Besitz und Konsum von Cannabis für Personen ab 18 Jahren entkriminalisiert.[1] Konkret bedeutet das: Wer volljährig ist, darf bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen und bis zu 50 Gramm zuhause lagern. Drei Cannabispflanzen pro Person sind im Eigenanbau erlaubt. Außerdem können sogenannte Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) gegründet werden, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben.

Aber – und das ist der Punkt, den viele übersehen – legal bedeutet nicht grenzenlos. Das Gesetz definiert klare Verbotszonen, Mengengrenzen und Altersrestriktionen. Die aktuelle Cannabis-Rechtslage in Deutschland unterscheidet sich zudem teilweise von Bundesland zu Bundesland, weil die Länder bei der Umsetzung Spielraum haben.

Gut zu wissen: Das KCanG hat Cannabis nicht vollständig legalisiert. Es entkriminalisiert den Eigenkonsum unter bestimmten Bedingungen. Kommerzieller Verkauf in Fachgeschäften (Säule 2 der Legalisierung) steht weiterhin aus.

Cannabis-Gesetz: Was ist erlaubt, was verboten?

Das KCanG definiert einen klaren Rahmen: Erwachsene ab 18 dürfen Cannabis besitzen, privat anbauen und konsumieren. Gleichzeitig setzt das Gesetz enge Grenzen bei Mengen, Orten und Abgabe an Dritte. Wer sich innerhalb dieser Regeln bewegt, begeht keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.

Erlaubte Mengen und Altersgrenzen

Das KCanG legt folgende Obergrenzen fest[1]:

Kategorie Erlaubte Menge
Besitz in der Öffentlichkeit Bis zu 25 g (getrocknetes Cannabis)
Aufbewahrung zuhause Bis zu 50 g
Eigenanbau Maximal 3 Pflanzen pro Person
Mindestalter 18 Jahre

Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten teilweise strengere Regeln. Cannabis mit einem THC-Gehalt über 10 % darf an diese Altersgruppe über Anbauvereinigungen nicht abgegeben werden.

Konsum in der Öffentlichkeit: Grundregeln

Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren ist grundsätzlich erlaubt – mit Einschränkungen. Verboten ist der Konsum in definierten Schutzzonen, also im Umkreis von Schulen, Kitas, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen. Fußgängerzonen sind tagsüber ebenfalls tabu. Die genauen Abstände und Uhrzeiten legen die Bundesländer fest.

Wer Cannabis konsumiert, sollte diese Einschränkungen kennen – denn Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

Wo darf man kiffen? Erlaubte Orte im Überblick

Zweigeteilte Illustration: grüne Zone mit Park und Straße links, rote Verbotszone mit Schule und Spielplatz rechts
Erlaubte und verbotene Konsumzonen im öffentlichen Raum auf einen Blick

Wo darf man kiffen und wo ist es verboten? Das KCanG unterscheidet zwischen erlaubten Konsumorten und klar definierten Verbotszonen. Hier die Übersicht:

Erlaubte Orte für den Cannabiskonsum:

  1. In der eigenen Wohnung, auf dem Balkon und im Garten
  2. In Parks und Grünanlagen (außerhalb von Schutzzonen)
  3. Auf Straßen und Gehwegen (außerhalb von Schutzzonen)
  4. In Cannabis Social Clubs (je nach Satzung)
  5. Auf privaten Veranstaltungen und Privatgelände

Verbotene Orte für den Cannabiskonsum:

  1. Im definierten Umkreis von Schulen, Kitas und Spielplätzen
  2. In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  3. In unmittelbarer Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen
  4. Auf Sportanlagen und in Sportstätten
  5. Innerhalb von militärischen Bereichen der Bundeswehr

Parks, Straßen und öffentliche Plätze

Kiffen im Park? Grundsätzlich ja. Solange du dich nicht in einer Schutzzone befindest, ist der Konsum von Cannabis in öffentlichen Grünanlagen erlaubt. Das gilt auch für Straßen, Gehwege und normale Plätze.

Einschränkung: Befindet sich ein Spielplatz im Park, gilt rund um diesen Spielplatz die Abstandsregel. Ein großer Stadtpark kann also Bereiche haben, in denen der Konsum erlaubt ist, und andere, in denen er es nicht ist. Die Abstandsberechnung läuft ab Grundstücksgrenze der geschützten Einrichtung – nicht ab Parkbank.

Praxistipp: Bevor du im Park konsumierst, schau dich um. Gibt es einen Spielplatz, eine Schule oder einen Sportplatz in der Nähe? Im Zweifel hilft die Bubatzkarte (dazu später mehr).

Kiffen in Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen

Fußgängerzonen sind ein Sonderfall. Das KCanG verbietet den Cannabiskonsum dort zwischen 7 und 20 Uhr.[1] Abends und nachts ist der Konsum theoretisch erlaubt – sofern keine andere Verbotszone greift.

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festivals oder Konzerten unter freiem Himmel kommt es auf den konkreten Veranstalter und die kommunale Regelung an. Generell gilt: Wo sich viele Minderjährige aufhalten, ist Vorsicht geboten. Manche Kommunen verhängen zusätzliche Konsumverbote für Großveranstaltungen.

Verbotszonen: Wo Kiffen strikt untersagt ist

Das KCanG definiert Verbotszonen, in denen der Cannabiskonsum ausnahmslos untersagt ist. Der Jugendschutz steht dabei im Mittelpunkt. Wer in einer Verbotszone konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn er sonst alle Regeln einhält.

Die wichtigsten Cannabis-Verbotszonen laut Gesetz[1]:

  • Schulen und Schulgelände (inkl. des gesetzlich definierten Umkreises)
  • Kindertagesstätten und Kinderheime
  • Öffentliche Spielplätze
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Öffentlich zugängliche Sportstätten
  • Fußgängerzonen (zwischen 7:00 und 20:00 Uhr)
  • Militärische Bereiche der Bundeswehr
Wichtig: In Sichtweite von Minderjährigen solltest du generell auf den Cannabiskonsum verzichten. Auch wenn du dich formal nicht in einer Verbotszone befindest, kann der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Kindern als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Die 100-Meter-Regel: Schulen, Kitas und Spielplätze

Das KCanG schreibt Mindestabstände zu Einrichtungen vor, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Diese Abstandsregeln sind einer der am häufigsten missverstandenen Teile des Gesetzes – und gleichzeitig einer der relevantesten für den Alltag.

Laut Gesetz ist der Konsum von Cannabis im Umkreis von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und vergleichbaren Einrichtungen verboten.[1] Der genaue Radius? Den legen die Bundesländer fest. Während das Bundesgesetz von einem Sichtschutzabstand spricht, haben verschiedene Landesregelungen konkrete Meterangaben definiert. In der Praxis hat sich der Begriff „100-Meter-Regel“ eingebürgert, wobei manche Länder auch andere Distanzen ansetzen.

Die Messung erfolgt ab der Grundstücksgrenze der jeweiligen Einrichtung, nicht ab dem Gebäudeeingang. Das macht einen Unterschied: Bei einer Schule mit großem Schulhof beginnt der Radius am Zaun des Schulgeländes.

Welche Einrichtungen fallen unter die Regel?

Betroffen sind alle Einrichtungen, die vorwiegend von Minderjährigen besucht werden:

  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
  • Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte)
  • Öffentliche Spielplätze
  • Kinder- und Jugendheime
  • Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Öffentlich zugängliche Sportstätten
Regionale Unterschiede: In Berlin, Leipzig, Dresden und anderen Großstädten kann die Dichte solcher Einrichtungen dazu führen, dass in ganzen Innenstadtbereichen praktisch keine legale Konsumzone existiert. Ein Blick auf digitale Karten-Tools lohnt sich.

100-Meter-Radius selbst berechnen: Verbotszonen prüfen

Den Abstand zwischen deinem Standort und der nächsten Schule oder Kita kannst du mit einfachen Mitteln prüfen. Du brauchst keine Vermessungstechnik – ein Smartphone reicht.

Methode 1: Google Maps nutzen
Öffne Google Maps, aktiviere deinen Standort und suche nach „Schule“, „Kita“ oder „Spielplatz“ in der Nähe. Mit der Messfunktion (Rechtsklick > Entfernung messen) kannst du den Abstand in Metern ablesen. Bedenke: Gemessen wird ab Grundstücksgrenze, nicht ab dem Pin auf der Karte.

Methode 2: Spezialisierte Apps und Karten
Mittlerweile gibt es Tools wie die Bubatzkarte, die Verbotszonen direkt auf einer Karte visualisieren. Dazu gleich mehr.

Methode 3: Einfache Schätzung
100 Meter entsprechen ungefähr der Länge eines Fußballfeldes. Wenn du eine Schule oder einen Spielplatz sehen kannst, bist du wahrscheinlich noch im Verbotsbereich. Im Zweifel lieber ein Stück weitergehen.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Abstandsregelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden.

Die Bubatzkarte hat sich seit der Legalisierung zum beliebtesten digitalen Tool für Cannabis-Konsumenten in Deutschland entwickelt. Sie zeigt auf einer interaktiven Karte, wo der Konsum von Bubatz erlaubt ist und wo Verbotszonen gelten.

Was die Bubatzkarte zeigt:

  • Rot markierte Verbotszonen um Schulen, Kitas und Spielplätze
  • Fußgängerzonen mit zeitlichen Einschränkungen
  • Grün markierte Bereiche, in denen der Konsum erlaubt ist
  • Standorte von Cannabis Social Clubs (je nach Region)

Die Karte basiert auf öffentlich zugänglichen Geodaten und wird von der Community gepflegt. Das hat Vor- und Nachteile: Einerseits ist die Abdeckung in Großstädten gut, andererseits können Daten in ländlichen Regionen lückenhaft sein.

Neben der Bubatzkarte gibt es weitere Apps, die ähnliche Funktionen bieten. Einige integrieren auch Informationen zu Cannabis Social Clubs in der Nähe oder zeigen an, welche lokalen Sonderregelungen gelten.

Praxistipp: Nutze die Bubatzkarte als Orientierung, aber verlass dich nicht blind darauf. Die Karte wird nicht offiziell betrieben und kann Fehler enthalten. Im Zweifel: Abstand halten und auf Sichtweite zu Kinder-Einrichtungen achten.

Kiffen zuhause: Privatwohnung, Garten und Balkon

In den eigenen vier Wänden darfst du Cannabis konsumieren – ohne Einschränkungen bezüglich Uhrzeit oder Schutzzone. Das gilt für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Häuser gleichermaßen. Auch der Balkon und der eigene Garten zählen zum geschützten privaten Bereich.

Allerdings gibt es Graubereiche. Wenn der Rauch oder Geruch in Nachbarwohnungen zieht, kann das Mietrecht greifen. Ähnlich wie beim Zigarettenrauch können Nachbarn sich bei erheblicher Geruchsbelästigung beschweren. Ein generelles Verbot lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Für den Eigenanbau zuhause erlaubt das CanG bis zu drei weibliche, blühende Pflanzen pro volljähriger Person.[1] Samen und Stecklinge dürfen ebenfalls besessen werden. Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt sein. Wer sich für den Cannabis-Anbau interessiert, findet in unserem Ratgeber detaillierte Infos zu Sorten und Grow-Bedingungen.

Altershinweis: Auch in Privaträumen gilt: Kein Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen. Das gilt besonders für Familien mit Kindern. Cannabisprodukte müssen kindersicher aufbewahrt werden.

Cannabis Social Clubs: Konsum in Anbauvereinigungen

Cannabis Social Clubs (CSC) sind seit dem 1. Juli 2024 in Deutschland erlaubt. Diese Anbauvereinigungen dürfen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Aber wie sieht es mit dem Konsum vor Ort aus?

Das KCanG regelt diesen Punkt eindeutig: Der Konsum innerhalb der Vereinsräume ist grundsätzlich untersagt.[1] Cannabis Social Clubs sind Anbau- und Abgabestellen, keine Konsumräume. Mitglieder holen ihr Cannabis ab und konsumieren es woanders – zuhause oder an erlaubten öffentlichen Orten.

In der Praxis sieht das manchmal anders aus. Manche Clubs verfügen über Außenbereiche oder angrenzende Flächen, die nicht direkt zum Vereinsgelände zählen. Hier bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone.

Was du über CSCs wissen solltest:

  • Mitgliedschaft nur für Personen ab 18 Jahren
  • Maximal 500 Mitglieder pro Club
  • Abgabe von bis zu 25 g pro Tag und 50 g pro Monat an Mitglieder
  • Kein Konsum in den Clubräumen selbst

Bundesländer: Gelten überall dieselben Regeln?

Das KCanG ist ein Bundesgesetz, gilt also in allen 16 Bundesländern. Die Grundregeln – Besitzmengen, Altersgrenze, Eigenanbau – sind überall gleich. Aber bei der konkreten Umsetzung haben die Länder Gestaltungsspielraum, und den nutzen sie.

Die größten Unterschiede betreffen:

Regelungsbereich Bundesseinheitlich? Variiert nach Bundesland?
Besitzmenge (25g/50g) Ja Nein
Mindestalter 18 Ja Nein
Abstandsregeln (Meter) Rahmen vorgegeben Ja – konkrete Distanzen variieren
Bußgeldhöhen Rahmen vorgegeben Ja – Landesverordnungen
Cannabis Social Club Genehmigungen Rahmen vorgegeben Ja – Zuständigkeiten und Verfahren

In Städten wie Hamburg, Köln und München zeigen sich diese Unterschiede besonders deutlich. Während einige Kommunen pragmatisch umsetzen, fahren andere eine striktere Linie bei Kontrollen und Bußgeldern. Wer zwischen Bundesländern pendelt, sollte sich über die jeweiligen Landesregelungen informieren.

Cannabis im Straßenverkehr: THC-Grenzwert und Fahrverbot

Kiffen und Autofahren – das bleibt ein riskantes Thema. Der Gesetzgeber hat parallel zum KCanG auch die Regelungen im Straßenverkehr angepasst. Für den THC-Grenzwert im Blut gilt seit 2024 ein neuer Wert, der im Straßenverkehrsgesetz verankert ist.

Laut aktueller Forschung beeinträchtigt Cannabis die Fahrtauglichkeit, wobei die Dauer der Beeinträchtigung individuell stark variiert.[8] Faktoren wie Konsumhäufigkeit, Körpergewicht und Konsumform spielen eine Rolle. Cannabis in essbarer Form wirkt beispielsweise deutlich verzögerter als inhalierter Rauch, was die Einschätzung der eigenen Fahrtauglichkeit zusätzlich erschwert.

Verkehrshinweis: Unabhängig vom konkreten Grenzwert gilt: Wer sich nach dem Cannabiskonsum beeinträchtigt fühlt, darf kein Fahrzeug führen. Auch unter dem Grenzwert kann bei auffälligem Fahrverhalten ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder eine Strafanzeige drohen. Informiere dich über die aktuell geltenden Grenzwerte beim ADAC oder deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Mischkonsum mit Alkohol ist besonders problematisch. Bereits geringe Mengen beider Substanzen zusammen können die Fahrtüchtigkeit stärker beeinträchtigen als jede Substanz für sich allein.[8]

Erwischt beim Kiffen: Bußgelder und Konsequenzen

Was passiert, wenn du in einer Verbotszone oder mit zu viel Cannabis erwischt wirst? Das KCanG stuft die meisten Verstöße als Ordnungswidrigkeit ein – nicht als Straftat. Das ist ein Unterschied: Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet, nicht mit Gefängnis.

Laut dem Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße können verschiedene Vergehen unterschiedlich sanktioniert werden.[10] Die Bandbreite reicht von Verwarngeldern bei geringfügigen Verstößen bis hin zu empfindlichen Bußgeldern bei schwerwiegenden Vergehen.

Typische Verstöße und ihre Einordnung:

  • Konsum in einer Verbotszone: Ordnungswidrigkeit
  • Besitz über 25 g in der Öffentlichkeit: Ordnungswidrigkeit (bis 25 g Überbesitz); darüber hinaus ggf. Straftat
  • Abgabe an Minderjährige: Straftat
  • Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen: Ordnungswidrigkeit mit erhöhtem Bußgeld
Achtung: Die konkreten Bußgeldhöhen variieren je nach Bundesland und können sich ändern. Aktuelle Beträge findest du bei Rechtsportalen oder deiner zuständigen Behörde. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Wird gegen dich ein Bußgeldverfahren eingeleitet, hast du das Recht, Einspruch einzulegen. Bei größeren Mengen oder dem Verdacht auf Handel schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein.

Wo darf man kiffen: Alle Regeln auf einen Blick

Die Frage „Wo darf man kiffen?“ lässt sich nach zwei Jahren KCanG klar beantworten: In Privaträumen bist du auf der sicheren Seite – zuhause, im Garten, auf dem Balkon. Im öffentlichen Raum ist der Konsum erlaubt, solange du dich nicht in einer Schutzzone befindest. Schulen, Kitas, Spielplätze, Sportstätten und Fußgängerzonen (tagsüber) sind tabu.

Situation Erlaubt? Bedingung
Zuhause (Wohnung, Haus) Ja Nicht in Anwesenheit Minderjähriger
Balkon / Garten Ja Rücksicht auf Nachbarn
Park Ja (mit Einschränkung) Nicht in Nähe von Spielplätzen
Fußgängerzone Nur 20-7 Uhr Zeitfenster beachten
Nähe Schule/Kita Nein Abstandsregel gilt
Cannabis Social Club Nein Nur Abgabe, kein Konsum vor Ort
Auto (als Fahrer) Nein THC-Grenzwert beachten

Wer unsicher ist, dem helfen digitale Tools wie die Bubatzkarte. Und wer nach rauchfreien Alternativen sucht: Vaporizer oder Edibles sind geruchsärmere Optionen, die in manchen Situationen weniger auffallen.

Hinweis: Der Verkauf von Cannabisprodukten erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. CBD-Blüten sind als Aromaprodukte deklariert und nicht zum Verzehr bestimmt.

Häufige Fragen: Wo darf man kiffen?

Darf man in Deutschland öffentlich kiffen?

Ja, seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum für Erwachsene ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen gelten in Schutzzonen rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und Jugendeinrichtungen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Was passiert, wenn man in einer Verbotszone kifft?

Wer in einer Verbotszone Cannabis konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen reichen von einer Verwarnung bis zu einem Bußgeld. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und den Umständen ab. Wiederholte Verstöße können zu höheren Sanktionen führen.

Gilt die 100-Meter-Regel auch für Gehwege?

Ja. Die Abstandsregel bezieht sich auf einen Radius um die geschützte Einrichtung. Ob Gehweg, Parkbank oder Bushaltestelle – wenn der Standort innerhalb des definierten Umkreises liegt, gilt das Konsumverbot.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wo und wann darf man Kiffen?

Cannabis darf an den meisten öffentlichen Orten konsumiert werden - außerhalb der definierten Schutzzonen. In Fußgängerzonen ist der Konsum nur zwischen 20 und 7 Uhr erlaubt. Zuhause gibt es keine zeitliche Einschränkung.

Ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt?

Ja, für Erwachsene ab 18 Jahren ist der öffentliche Cannabiskonsum seit April 2024 erlaubt. Verbotszonen (Schulen, Kitas, Spielplätze, Fußgängerzonen tagsüber) sind davon ausgenommen.

Kann man die Polizei rufen, wenn jemand kifft?

Du kannst die Polizei rufen, wenn jemand in einer Verbotszone kifft oder Minderjährige beteiligt sind. In erlaubten Bereichen ist der Konsum legal und kein Grund für einen Polizeieinsatz. Bei reiner Geruchsbelästigung greift eher das Miet- oder Nachbarschaftsrecht.

Ist das Rauchen eines Joints strafbar?

Nein, das Rauchen eines Joints ist für Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland nicht mehr strafbar, solange die Regeln des KCanG eingehalten werden. Das bedeutet: erlaubte Menge (bis 25 g), erlaubter Ort (keine Verbotszone) und kein Konsum in Gegenwart von Minderjährigen.

Kris Pribicevic ist ein renommierter CBD-Experte mit hunderten veröffentlichten Artikeln zu CBD & Cannabis. Als anerkannte Autorität in Deutschland ist er eine treibende Kraft in der Branche.

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