Cannabis Anbau im Keller: Was Mieter im Mehrfamilienhaus wissen müssen

Drei Cannabispflanzen in einem Grow-Zelt im Keller unter LED-Beleuchtung mit Aktivkohlefilter
Inhaltsverzeichnis

Cannabis Anbau im Keller eines Mehrfamilienhauses ist seit der Legalisierung im April 2024 grundsätzlich erlaubt – doch zwischen KCanG, Mietrecht und Nachbarschaftsfrieden lauern Stolperfallen. Pro volljähriger Person sind maximal drei weibliche Pflanzen am Wohnsitz gestattet, auch im Kellerraum einer Mietwohnung. Der Keller bringt allerdings besondere Herausforderungen mit: Feuchtigkeit, Belüftung und Geruchskontrolle wollen gelöst sein, bevor die erste Pflanze einzieht.

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie für Grow-Enthusiasten, in der wir tief in die Details der Pflanzenphysiologie und Technik eintauchen. Alles Wissenswerte über Genetik, Nährstoffe und das ideale Setup findest du in unserem großen Anbau-Ratgeber. Zum Cannabis Anbau-Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Das KCanG erlaubt pro volljähriger Person maximal 3 weibliche Cannabispflanzen am Wohnsitz - der Keller im Mehrfamilienhaus zählt dazu.
  • Ein generelles Anbauverbot durch den Vermieter ist nach aktueller Rechtslage schwer durchsetzbar, solange keine Substanzschäden am Gebäude entstehen.
  • Geruchsbelästigung im Mietshaus ist der häufigste Konfliktpunkt - Aktivkohlefilter und ein geschlossenes Grow-Zelt sind im Keller praktisch Pflicht.
  • Schimmelgefahr im Keller ist real: Ohne aktive Entfeuchtung und Belüftung riskierst du Pflanzenverlust und Gebäudeschäden.

Cannabis-Gesetze 2026: Was gilt konkret für Mieter?

Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bildet die rechtliche Grundlage und regelt Mengen, Pflanzenanzahl und Aufbewahrung. Für Mieter in einem Mehrfamilienhaus kommen zusätzlich mietrechtliche Regelungen aus dem BGB ins Spiel, die das Verhältnis zum Vermieter und zur Hausgemeinschaft betreffen.

Wer Cannabis in der Mietwohnung oder im zugehörigen Keller anbauen möchte, bewegt sich also in zwei Rechtsgebieten gleichzeitig. Das KCanG erlaubt den Anbau, das Mietrecht setzt Grenzen beim Wie. Einen detaillierten Überblick über die aktuelle Cannabis-Rechtslage in Deutschland findest du in unserem Rechtsratgeber.

CanG-Paragraphen: Erlaubte Mengen und Pflanzenanzahl

Die Kernregeln für den privaten Cannabis-Anbau laut KCanG:

  • Maximal 3 weibliche, blühende Pflanzen pro volljähriger Person am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
  • Bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum dürfen mitgeführt werden
  • Am Wohnsitz ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis gestattet
  • Der Zugang für Minderjährige muss durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen sein – etwa ein abschließbarer Kellerraum

Keimlinge und Stecklinge, die noch kein Geschlecht zeigen, zählen laut Gesetzestext nicht zu den drei erlaubten Pflanzen. Erst wenn eine Pflanze eindeutig als weiblich identifiziert ist und blüht, wird sie angerechnet.

Mietrecht trifft CanG: Wo entstehen Konflikte?

Das BGB regelt die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis. Cannabis zuhause anbauen ist zwar erlaubt, aber der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache muss gewahrt bleiben. Konflikte entstehen typischerweise in diesen Bereichen:

  • Substanzschäden: Feuchtigkeit durch unsachgemäßen Anbau kann Schimmel an Wänden verursachen
  • Geruchsbelästigung: Cannabisgeruch in Gemeinschaftsflächen stört andere Mieter
  • Brandschutz: Unsachgemäße Elektroinstallationen im Keller erhöhen das Brandrisiko
  • Bauliche Veränderungen: Lüftungsdurchbrüche oder ähnliche Eingriffe erfordern die Zustimmung des Vermieters
Wichtig: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Mietrechtliche Fragen hängen stark vom Einzelfall ab. Im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

3 Pflanzen pro Person oder Haushalt im Mehrfamilienhaus?

Eine der häufigsten Fragen nach der Legalisierung: Gelten die drei erlaubten Cannabispflanzen pro Person oder pro Haushalt? Die Antwort ist eindeutig – das KCanG formuliert die Regelung personenbezogen, nicht haushaltsbezogen. Jede volljährige Person darf an ihrem Wohnsitz bis zu drei weibliche blühende Pflanzen halten.

Das bedeutet konkret für verschiedene Wohnsituationen im Mehrfamilienhaus:

  1. Pro Person sind maximal 3 weibliche blühende Pflanzen erlaubt – nicht pro Wohnung oder Haushalt
  2. In einer WG mit drei volljährigen Bewohnern dürften theoretisch bis zu 9 Pflanzen stehen
  3. Der Keller als Teil des Wohnsitzes ist ein zulässiger Anbauort, solange er zur Wohnung gehört
  4. Der Vermieter muss nicht informiert werden – es besteht keine gesetzliche Meldepflicht für den Eigenanbau
Tipp: Auch wenn keine Meldepflicht besteht, kann ein offenes Gespräch mit dem Vermieter spätere Konflikte vermeiden. Gerade bei Gemeinschaftskellern ist Transparenz oft der bessere Weg.

In der Praxis sieht es allerdings differenzierter aus. Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sein, und in einem Mietshaus mit Familien stellt das besondere Anforderungen. Ein abschließbarer Kellerverschlag erfüllt diese Vorgabe in der Regel. Ein offenes Regal im Gemeinschaftsflur? Definitiv nicht.

Wer sich genauer mit den Grundlagen des Cannabis-Anbaus beschäftigen möchte, findet in unserer Anbau-Anleitung alles Weitere.

WG und Mitbewohner: Wer darf wie viele Pflanzen halten?

In einer Wohngemeinschaft hat jede volljährige Person Anspruch auf ihre drei Pflanzen. Klingt simpel, wird aber schnell kompliziert: Wer kontrolliert, welche Pflanze wem gehört? Und was passiert bei einem gemeinsam genutzten Kellerabteil?

Folgende Punkte solltest du in einer WG klären:

  • Jede Person ist für ihre eigenen Pflanzen verantwortlich – eine klare Zuordnung ist ratsam
  • Ein gemeinsamer Grow-Raum im Keller ist möglich, aber die Pflanzenzahl pro Person muss eingehalten werden
  • Bei einer Kontrolle musst du nachweisen können, welche Pflanzen dir gehören
  • Mitbewohner unter 18 Jahren schließen den Anbau in Gemeinschaftsräumen faktisch aus

Eine schriftliche Vereinbarung unter WG-Mitbewohnern, wer welche Pflanzen betreibt und wo sie stehen, schadet nie. Das klingt bürokratisch, kann aber im Ernstfall den Unterschied machen.

Vermieter und Hausordnung: Kann Anbau verboten werden?

Kellerraum mit Steckdose, Hygrometer und abschließbarer Tür – Grundvoraussetzungen für den Cannabis-Anbau
Trockenheit, Strom und Abschließbarkeit sind die drei wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kelleranbau.

Darf der Vermieter den Cannabis-Anbau in der Mietwohnung oder im Keller untersagen? Nach aktueller Einschätzung vieler Juristen ist ein pauschales Verbot schwer durchsetzbar. Da der Gesetzgeber den privaten Anbau ausdrücklich erlaubt hat, gehört er grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache – ähnlich wie das Halten von Zimmerpflanzen oder das Brauen von Bier.

Allerdings: Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Immobilie vor Schäden zu schützen. Wenn der Cannabis-Anbau im Keller eines Mehrfamilienhauses zu Feuchteschäden, Geruchsbelästigung oder Brandgefahren führt, kann der Vermieter durchaus eingreifen.

Die Hausordnung kann den Anbau selbst vermutlich nicht verbieten. Sie kann aber Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen, zur Geruchsvermeidung und zu baulichen Veränderungen enthalten, die indirekt relevant werden.

Mietvertragsklauseln zum Cannabisanbau prüfen

Seit der Legalisierung tauchen in neuen Mietverträgen gelegentlich Klauseln auf, die den Cannabis-Anbau regeln oder einschränken wollen. Die rechtliche Wirksamkeit solcher Klauseln ist unter Juristen umstritten.

Worauf du achten solltest:

  • Bestehende Mietverträge: Nachträgliche Verbote durch einseitige Änderung der Hausordnung sind rechtlich fragwürdig
  • Neue Mietverträge: Ob eine Klausel, die den legalen Anbau pauschal verbietet, einer AGB-Kontrolle standhält, ist juristisch ungeklärt
  • Individualvereinbarungen: Eine einzeln ausgehandelte Regelung hat mehr Bestand als eine Standardklausel
Rechtlicher Hinweis: Die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln zum Cannabis-Anbau ist gerichtlich bisher kaum geklärt. Wer unsicher ist, sollte einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren – das ist keine Rechtsberatung.

Keller als Anbauort: Eignung und Voraussetzungen

Der Keller im Mehrfamilienhaus bringt für den Cannabis-Anbau einige Vorteile mit – aber auch spezifische Herausforderungen, die du kennen musst. Ob dein Kellerraum geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab, und eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Vorteile des Kellers:

  • Relativ stabile Temperaturen über das Jahr (typisch zwischen 10-18 °C je nach Bausubstanz und Jahreszeit)
  • Natürliche Dunkelheit – kein Licht dringt von außen ein, was die Lichtsteuerung vereinfacht
  • Abseits vom Wohnbereich, was Geruch und Geräusche von Ventilatoren reduziert
  • Meist abschließbar – erfüllt die KCanG-Anforderung zum Schutz vor Zugriff Minderjähriger

Herausforderungen:

  • Hohe Luftfeuchtigkeit in vielen Altbaukellern – Schimmelgefahr für Pflanze und Gebäude
  • Eingeschränkte Belüftungsmöglichkeiten ohne Fenster oder Lüftungsschächte
  • Stromversorgung: Nicht jeder Keller hat ausreichende Anschlüsse für Lampen, Lüfter und Abluft
  • Gemeinschaftlich genutzte Kellerbereiche schränken die Diskretion ein

Bevor du loslegst, prüfe deinen Kellerraum ehrlich: Ist er trocken? Gibt es eine Steckdose? Kannst du ihn abschließen? Wenn du bei einer dieser Fragen zögerst, investiere erst in die Grundlagen, bevor du Pflanzen und Equipment kaufst.

Indoor-Technik im Keller: Belüftung, Licht und Feuchtigkeit

Cannabis im Keller einer Mietwohnung anbauen heißt: Du bist für das komplette Klima verantwortlich. Im Gegensatz zum Balkon oder Fensterbrett gibt es im Keller kein natürliches Licht, oft wenig Frischluft und häufig zu viel Feuchtigkeit. Ohne die richtige Technik wird aus dem Grow schnell ein Desaster.

Ein geschlossenes System aus Grow-Zelt, LED-Beleuchtung und Abluftsystem mit Aktivkohlefilter ist für den Kelleranbau im Mietshaus nicht optional – es ist die Basis. Eine detaillierte Übersicht zu Growbox-Komplettsets für den Kelleranbau hilft bei der Auswahl.

Grow-Tent, LED und Carbon-Filter richtig einsetzen

Das Grow-Zelt schafft eine kontrollierte Umgebung im Keller und isoliert deine Pflanzen von der restlichen Kellerluft. Für drei Pflanzen reicht ein Zelt mit etwa 80×80 cm oder 100×100 cm Grundfläche.

Bei der Beleuchtung haben sich LED-Panels für den Kelleranbau bewährt: Sie erzeugen weniger Abwärme als ältere HPS-Lampen, verbrauchen weniger Strom und lassen sich in der Lichtintensität oft dimmen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur richtigen Beleuchtung für Indoor-Grows.

Der Aktivkohlefilter ist im Mehrfamilienhaus dein bester Freund. Er neutralisiert Gerüche, bevor die Abluft den Kellerraum verlässt. Wie du den Aktivkohlefilter für den Cannabis-Keller richtig einrichtest, erklären wir in einem separaten Guide.

Tipp: Autoflowering-Sorten bleiben kompakt und blühen unabhängig vom Lichtzyklus nach wenigen Wochen. Für beengte Kellerverhältnisse sind sie oft die bessere Wahl als photoperiodische Sorten, die größer werden und eine exakte Lichtsteuerung (12/12 Stunden) brauchen. Mehr dazu in unserem Autoflowering-Anbau-Guide.

Feuchtigkeitskontrolle: Schimmel im Keller vermeiden

Keller und Feuchtigkeit – das ist in vielen Altbauten ein bekanntes Problem. Für Cannabis wird es doppelt kritisch: Die Pflanzen selbst geben über Transpiration Feuchtigkeit ab, und das in einem Raum, der ohnehin feucht sein kann. Botrytis (Grauschimmel) ist beim Kelleranbau das Risiko Nummer eins.

So hältst du die Feuchtigkeit im Griff:

  • Hygrometer im Grow-Zelt und im Kellerraum – beides messen, nicht nur eins
  • Luftfeuchtigkeit im Zelt: Vegetationsphase 50-60%, Blütephase maximal 40-50%
  • Entfeuchter: In feuchten Kellern ist ein elektrischer Entfeuchter keine Luxusausgabe, sondern Pflicht
  • Luftzirkulation: Ventilatoren im Zelt verhindern stehende, feuchte Luft an den Blüten

Wer die typischen Anzeichen von Schimmel beim Kelleranbau frühzeitig erkennen will, sollte seine Pflanzen regelmäßig inspizieren – besonders in den letzten Blütewochen, wenn die Buds dicht und anfällig sind.

Geruchsbelästigung im Keller: Ursachen und Lösungen

Cannabis riecht. Besonders in der Blüte. Und genau das ist im Mehrfamilienhaus der häufigste Anlass für Nachbarschaftskonflikte und potenziell auch für mietrechtliche Konsequenzen. Wer im Keller eines Mietshauses anbaut, muss Geruchsbelästigung aktiv verhindern – nicht nur aus Rücksicht, sondern auch aus rechtlicher Vorsorge.

Die Geruchsintensität hängt von der Sorte ab. Einige Sorten produzieren ein intensives, durchdringendes Aroma, andere bleiben dezenter. Unabhängig von der Sortenwahl gilt im Keller eines Mehrfamilienhauses: Ohne technische Geruchskontrolle geht es nicht.

Effektive Maßnahmen gegen Kellergeruch:

  • Geschlossenes Grow-Zelt mit Unterdruck: Die Abluft wird nur durch den Aktivkohlefilter nach außen geführt
  • Aktivkohlefilter dimensionieren: Lieber eine Nummer größer wählen als nötig – ein unterdimensionierter Filter lässt Gerüche durch
  • Filter regelmäßig tauschen: Aktivkohle verliert nach einigen Monaten ihre Filterleistung
  • Kellertür abdichten: Schon einfache Dichtungsstreifen reduzieren das Austreten von Gerüchen in den Flur

Ein passendes Grow Abluft Set gegen Kellergeruch findest du in unserem Produktvergleich. Die Kombination aus Abluftventilator und Aktivkohlefilter ist das Standardsetup für geruchsfreien Indoor-Anbau.

Achtung: Anhaltende Geruchsbelästigung kann als Verletzung des Mietvertrags gewertet werden. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen (z. B. bei starkem Zigarettenrauch) Mietern Pflichten zur Rücksichtnahme auferlegt. Sorge aktiv vor.

Balkon vs. Keller: Vergleich für Mieter im Überblick

Balkon oder Keller – wo lohnt sich der Cannabis-Anbau im Mehrfamilienhaus mehr? Beide Orte sind grundsätzlich erlaubt, unterscheiden sich aber erheblich in Aufwand, Diskretion und Ergebnis. Gras auf dem Balkon ist einfacher, aber auffälliger. Der Keller bietet mehr Kontrolle, verlangt aber mehr Technik.

Kriterium Balkon (Outdoor) Keller (Indoor)
Lichtquelle Natürliches Sonnenlicht (kostenlos) LED-Beleuchtung (Stromkosten)
Geruchskontrolle Kaum möglich – Wind verteilt Geruch Aktivkohlefilter sehr effektiv
Diskretion Gering – sichtbar für Nachbarn Hoch – abgeschlossener Raum
Klimakontrolle Wetterabhängig, keine Steuerung Volle Kontrolle über Temperatur und Feuchte
Schädlinge Höheres Risiko durch Insekten Geringeres Risiko in geschlossener Umgebung
Anbausaison Frühling bis Herbst (saisongebunden) Ganzjährig möglich
Kinderschutz (KCanG) Schwer umsetzbar auf offenem Balkon Abschließbarer Keller erfüllt Anforderung
Technikaufwand Minimal Hoch (Zelt, Licht, Abluft, Filter)

Für Mieter im Mehrfamilienhaus spricht vieles für den Keller: Die Diskretion ist höher, die Geruchskontrolle deutlich besser und der Schutz vor Zugriff Minderjähriger einfacher. Der Balkon ist dagegen niedrigschwelliger – weniger Technik, weniger Kosten, weniger Aufwand.

Wer den Balkon bevorzugt, sollte sich über geeignete Outdoor-Sorten für Deutschland informieren. Kompakte, geruchsarme Sorten sind auf dem Balkon im Mietshaus die vernünftige Wahl.

Rücksichtnahme und Diskretion im Mehrfamilienhaus

Legal heißt nicht grenzenlos. Wer im Mietshaus Cannabis anbaut, lebt mit Nachbarn – und die haben ein Recht auf ungestörten Wohngenuss. Diskretion ist kein Zeichen von Unsicherheit, sondern von Verantwortungsbewusstsein.

Praktische Tipps für ein gutes Miteinander:

  • Geruch: Der mit Abstand wichtigste Punkt. Investiere in gute Filtertechnik, bevor du die erste Pflanze in den Keller stellst
  • Lärm: Ventilatoren und Abluftanlagen laufen rund um die Uhr. Wähle leise Modelle und dämpfe Vibrationen mit Gummimatten
  • Gemeinschaftsflächen: Halte den Kellerflur sauber. Erde, Töpfe und Düngerflaschen vor deiner Kellertür wirken wie ein Schild
  • Wasser: Gießwasser im Keller transportieren, ohne den Flur zu fluten – klingt trivial, sorgt aber regelmäßig für Ärger
  • Kommunikation: Wenn Nachbarn fragen, sei ehrlich. Heimlichtuerei erzeugt mehr Misstrauen als Offenheit

Das Ziel ist einfach: Niemand sollte durch deinen Anbau beeinträchtigt werden. Wenn deine Nachbarn nicht mitbekommen, dass du im Keller Hanf anbaust, machst du alles richtig.

Haftung bei Schäden durch Cannabis-Anbau in der Wohnung

Wenn durch den Anbau Schäden am Gebäude entstehen, haftet der Mieter. Punkt. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbau selbst legal ist. Die häufigsten Schadensszenarien beim Keller-Grow im Mehrfamilienhaus:

  • Wasserschaden: Auslaufende Töpfe, undichte Bewässerungssysteme oder umgekippte Reservoirs können den Kellerboden und angrenzende Räume beschädigen
  • Feuchteschäden: Erhöhte Luftfeuchtigkeit ohne ausreichende Belüftung begünstigt Schimmelbildung an Wänden und Decken
  • Elektrische Schäden: Überlastete Steckdosen oder unsachgemäße Installationen sind ein Brandrisiko
Wichtig: Als Mieter trägst du die volle Verantwortung für Schäden, die durch deinen Cannabis-Anbau entstehen. Die Privathaftpflichtversicherung greift in der Regel nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Bedingungen (z. B. dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit ohne Gegenmaßnahmen). Dokumentiere den Zustand deines Kellers vor dem Anbaustart mit Fotos.

Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Schäden durch sauberes Arbeiten vermeiden: Auffangwannen unter den Töpfen, ordentliche Elektrik, ein funktionierender Entfeuchter. Wer diese Basics ignoriert, riskiert nicht nur seine Pflanzen, sondern auch den Mietvertrag.

Cannabis-Anbau im Keller: Das müssen Mieter wissen

Der Cannabis-Anbau im Keller eines Mehrfamilienhauses ist legal, machbar und bei sorgfältiger Planung auch nachbarschaftsverträglich. Die drei zentralen Säulen: Rechtssicherheit durch Einhaltung des KCanG (maximal drei weibliche Pflanzen pro Person, Kinderschutz, Mengengrenzen), solide Indoor-Technik mit geschlossenem Grow-Zelt und Aktivkohlefilter sowie aktive Rücksichtnahme auf die Hausgemeinschaft.

Der Keller ist als Anbauort im Mietshaus oft die klügere Wahl als Balkon oder Wohnzimmer – mehr Diskretion, bessere Geruchskontrolle, einfacherer Kinderschutz. Aber er verzeiht keine Nachlässigkeit bei Feuchtigkeit und Belüftung. Prüfe deinen Kellerraum ehrlich, investiere in die richtige Technik und arbeite sauber. Dann steht einem erfolgreichen Grow im Keller nichts im Weg.

Wer den Eigenanbau scheut, findet in Anbauvereinigungen als Alternative zum Eigenanbau eine Option mit weniger Aufwand.

Hinweis: Alle rechtlichen Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf die Rechtslage gemäß KCanG (Stand 2026) und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

Häufige Fragen zum Cannabis-Anbau im Keller

Darf ich als Mieter Cannabis im Keller anbauen?

Ja. Das KCanG erlaubt den Anbau am Wohnsitz, und der Keller zählt dazu, solange er zur Mietwohnung gehört. Ein abschließbarer Kellerverschlag im Mehrfamilienhaus erfüllt in der Regel die Anforderungen an den Kinderschutz. Bauliche Veränderungen (etwa Lüftungsdurchbrüche) erfordern allerdings die Zustimmung des Vermieters.

Wie viele Pflanzen sind im Keller erlaubt?

Pro volljähriger Person maximal drei weibliche blühende Pflanzen. Die Regelung gilt personenbezogen, nicht pro Raum oder Wohnung. In einer WG darf also jede volljährige Person drei eigene Pflanzen halten. Keimlinge und männliche Pflanzen zählen nicht mit.

Kann der Vermieter den Keller-Anbau verbieten?

Ein pauschales Verbot ist nach aktueller Einschätzung schwer durchsetzbar, da der Gesetzgeber den Eigenanbau ausdrücklich legalisiert hat. Der Vermieter kann aber Maßnahmen verlangen, die Gebäudeschäden und Belästigungen verhindern. Die Rechtslage ist noch nicht abschließend durch Gerichte geklärt.

Wie verhindere ich Geruch im Keller?

Durch ein geschlossenes Grow-Zelt mit Abluftsystem und Aktivkohlefilter. Das Zelt wird im Unterdruck betrieben, sodass Luft nur durch den Filter nach außen gelangt. Zusätzlich helfen Dichtungsstreifen an der Kellertür. Filter regelmäßig tauschen – nach einigen Monaten lässt die Filterleistung der Aktivkohle nach.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann der Vermieter den Anbau von Cannabis verbieten?

Ein generelles Verbot ist rechtlich umstritten. Der legale Eigenanbau gehört nach Auffassung vieler Juristen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Vermieter kann aber bei konkreten Beeinträchtigungen wie Gebäudeschäden oder Geruchsbelästigung eingreifen.

Kann der Vermieter wegen Cannabisgeruch kündigen?

Wenn Cannabis-Geruch andere Mieter erheblich und dauerhaft beeinträchtigt, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden. Eine fristlose Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Mit Aktivkohlefilter und geschlossenem Grow-Zelt lässt sich dieses Risiko auf nahezu null reduzieren.

Ist es Geruchsbelästigung, wenn der Nachbar Cannabis anbaut?

Cannabis-Geruch kann eine Belästigung darstellen, wenn er regelmäßig in angrenzende Wohnungen oder Gemeinschaftsflächen dringt. Der Anbauende ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Geruchsvermeidung zu treffen. Das Gebot der Rücksichtnahme im Mietrecht gilt auch für legale Aktivitäten.

Kann man im Keller Pflanzen anbauen?

Grundsätzlich ja - nicht nur Cannabis, auch Salat, Kräuter und andere Pflanzen gedeihen im Keller mit künstlicher Beleuchtung. Für Cannabis brauchst du ein Grow-Zelt mit LED-Beleuchtung, ein Abluftsystem mit Aktivkohlefilter sowie einen Entfeuchter in feuchten Kellern. Altershinweis: Cannabis-Produkte und -Anbau sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren gestattet. CBD-Blüten und -Öle sind als Aromaprodukte deklariert und nicht zum Verzehr bestimmt.

Benjamin Köhler ist Gründer und Geschäftsführer von CBD-DEAL24 und engagiert sich dafür, hochwertige Cannabis-Produkten zu fairen Preisen für alle zugänglich zu machen.

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