Was ist die Novel Food Verordnung?
Unter dem Begriff Novel Food werden neuartige Lebensmittel bezeichnet. Damit sind alle Lebensmittel gemeint, welche vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in einem nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet oder verzehrt wurden, sowie einer in dieser Verordnung genannten Lebensmittelkategorie zugeordnet werden können. Hierzu gehören z. B. Lebensmittel die folgenden Inhalten bestehen:
- Mikroorganismen, Pilzen oder Algen
- Pflanzen oder Pflanzenteilen
- Tieren oder deren Teilen
- Technisch hergestellten Nanomaterialien
Des Weiteren sind in Bezug auf die CBD Herstellung sogar neuartige Extraktionsmethoden, wie die CO2-Extraktion, anmeldepflichtig.
Genehmigung von neuartigen Lebensmitteln
CBD Marken die neuartige Lebensmittel in den Verkehr bringen möchten, müssen dafür einen Zulassungsantrag gemäß Artikel 10 der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 bei der Europäischen Kommission stellen. Neuartige Lebensmittel nach dieser Verordnung dürfen als solche in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden und werden in die sogenannte Unionsliste aufgenommen.
Diese Liste der Europäischen Union wird von der EU-Kommission erstellt und fortlaufend aktualisiert. Eine der wichtigsten Voraussetzung für die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und seine Aufnahme in die Unionsliste ist, dass das Lebensmittel auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringt.
CBD-Produkte und die Novel-Food-Verordnung
Während CBD-Produkte aus der Hanfpflanze Cannabis sativa L. wie Hanfsamen oder daraus gewonnenes Hanfsamenöl schon lange als Lebensmittel verwendet werden, konnte die CBD Anwendung und die Verwendung weiterer Cannabinoide, wie CBG, CBC, CBN, etc. vor dem 15.05.1997 in nennenswerten Mengen bisher nicht nachgewiesen werden. Sowohl aus der Hanfpflanze gewonnenes CBD als auch synthetisch hergestelltes CBD in Lebensmittel, also allen voran Nahrungsergänzungsmitteln, die den Wirkstoff Cannabidiol als Zutat enthalten, gelten daher nach aktuellem EU-Recht als neuartig (Novel-Food-Verordnung, VO (EU) 2015/2283).
Bevor neuartige Lebensmittel zugelassen werden, muss in jedem Falle für den Konsum die Sicherheit für den Menschen nachgewiesen werden. Für CBD liegen bereits zahlreiche Zulassungsanträge vor, eine Genehmigung wurde bisher jedoch des öfteren verschoben. Mit dem Urteil des Europäische Gerichtshof vom 19.11.2020 (Aktenzeichen C-663/18) hat dieses bestätigt, dass es sich bei CBD nicht um ein Betäubungsmittel handelt. Ebenso stellten die Richter fest, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand keine gesundheitlichen Bedenken beim Konsum von CBD zu erwarten ist. Damit steht unter diesen Gesichtspunkten einer Zulassung als Lebensmittel nach der Novel-Food-Verordnung nichts mehr im Wege. Derzeit laufende Anträge auf neuartige Lebensmittel können hier eingesehen werden.
Hinweis: CBD ist in Deutschland legal, solange ein THC-Gehalt von maximal 0,3% nicht überschritten wird.
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