CBD-DEAL24 bietet eine fortlaufend aktualisierte, juristisch sorgfältig recherchierte Übersicht zur aktuellen rechtlichen Lage ausgewählter Cannabinoide, Hanf-Produkte sowie sogenannter Smartshop- oder Forschungsstoffe in Deutschland.
Im Fokus stehen die Einordnung nach Cannabisgesetz (KCanG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sowie typische Praxisfragen zu Besitz, Erwerb, Anbau und Vertrieb.
Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und enthalten keine Heil‑ oder Wirkversprechen; maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Gesetzestexte und behördlichen Veröffentlichungen.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Deutschland hat mit dem Cannabisgesetz (KCanG) seit 2024 ein eigenes Regelwerk für Konsumcannabis geschaffen, das insbesondere Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen für Erwachsene regelt. Parallel gelten weiterhin das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für klassische Betäubungsmittel und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) für Designer- und Research-Chemicals.
Wesentliche Rechtsquellen:
- Cannabisgesetz (KCanG): u. a. 25 g Besitz in der Öffentlichkeit, 50 g am Wohnsitz und bis zu 3 Cannabispflanzen je erwachsener Person zum Eigenkonsum.
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG): listet verbotene Betäubungsmittel wie LSD oder MDMA.
- Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG): regelt u. a. 10-OH-HHC, HHC, bestimmte Cannabinoid-Derivate und zahlreiche LSD-Derivate.
- EuGH-Rechtsprechung zu CBD: beeinflusst die Einordnung von CBD-Produkten aus EU-Nutzhanf im Binnenmarkt.
Cannabinoide – aktuelle Einordnung
CBD (Cannabidiol)
CBD ist ein nicht berauschendes Cannabinoid aus Nutzhanf; Produkte aus EU-zertifizierten Sorten können in Deutschland grundsätzlich legal vertrieben werden, wenn THC-Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben eingehalten werden. Für den Vertrieb als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung sind die Novel-Food-Vorgaben sowie Stellungnahmen der deutschen Behörden zu berücksichtigen.
CBG (Cannabigerol)
CBG gilt aktuell nicht als Betäubungsmittel nach BtMG, wird aber ähnlich wie CBD vor allem über Hanf- und Lebensmittelrecht reguliert. Für Produkte können je nach Darreichungsform arzneimittel-, lebensmittel- oder kosmetikrechtliche Anforderungen greifen.
HHC, 10-OH-HHC und andere Cannabinoid-Derivate
Für HHC ist seit 2024 eine Einstufung unter das NpSG erfolgt, sodass Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz grundsätzlich verboten sind, von engen Ausnahmen für Forschung und Behörden abgesehen. Für 10‑OH‑HHC wurde die Rechtslage 2025 durch eine Erweiterung der NpSG-Anlagen konkretisiert; der Besitz ist verboten, während insbesondere Herstellung, Handel und Vertrieb strafbewehrt sind.
Die Einstufung weiterer Derivate, wie Superior, H4CBD, etc. kann sich durch neue NpSG-Verordnungen kurzfristig ändern, weshalb Händler und Konsumierende die amtlichen Bekanntmachungen regelmäßig prüfen sollten.
THC & klassischer Cannabis
Delta‑9‑THC und Cannabisprodukte wurden mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April 2024 aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen und in ein eigenes Regelwerk (Cannabisgesetz für Genusscannabis, Medizinal-Cannabisgesetz für medizinische Anwendungen) überführt.
Für Genusscannabis gilt seitdem ein begrenzt legaler Umgang: Erwachsene dürfen unter bestimmten Bedingungen definierte Besitzmengen halten und bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen, während der kommerzielle Verkauf weiterhin weitgehend verboten bleibt.
Medizinisches Cannabis (MedCanG)
Cannabis zu medizinischen und medizinisch‑wissenschaftlichen Zwecken fällt seit dem 1. April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das eigenständige Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG).
Erfasst sind insbesondere Cannabisblüten, ‑extrakte, andere Pflanzenteile sowie Delta‑9‑THC/Dronabinol in Zubereitungen, die nun nicht mehr in Anlage III BtMG geführt werden.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das:
- Verordnung erfolgt nicht mehr auf einem BtM‑Rezept, sondern regulär per E‑Rezept bzw. Muster 16 zu Lasten der GKV.
- Die Verschreibung unterliegt weiterhin strengen medizinischen Indikations‑, Dokumentations‑ und Wirtschaftlichkeitsanforderungen; zuständig für die Anwendung des MedCanG ist das BfArM.
- Eine wichtige Ausnahme ist Nabilon (Canemes), das weiterhin in Anlage III BtMG verbleibt und deshalb nach wie vor auf BtM‑Rezept verordnet werden muss.
Smartshop-Produkte & LSD-Derivate
LSD-Derivate (z. B. 1S-LSD)
Klassisches LSD fällt unter das BtMG, viele moderne LSD-Derivate werden hingegen vom NpSG erfasst und sind damit faktisch verboten. Als „legal“ beworbene Derivate können je nach chemischer Struktur und aktueller Verordnungslage nachträglich unter das NpSG fallen und strafrechtliche Risiken auslösen.
1S‑LSD galt bis 2024 als nicht ausdrücklich im BtMG oder NpSG gelistet, was einen formal legalen Forschungschemikalien-Status begründete. Im Jahr 2025 wurde die Aufnahme von 1S‑LSD in die NpSG-Anlage vorbereitet bzw. umgesetzt, sodass Besitz, Erwerb und Handel nun als verboten gelten.
Smartshop-Stoffe
Pflanzliche Stoffe wie Kanna (Sceletium tortuosum) sind in Deutschland in der Regel nicht als Betäubungsmittel gelistet, können aber als Lebensmittel, Aromastoff oder ggf. Arzneimittel reguliert werden. Für den Verkauf als Konsumprodukt sind insbesondere Novel-Food-Status, Werbeaussagen sowie lebensmittelrechtliche Vorschriften relevant.
Übersicht: ausgewählte Stoffe & Besitzstatus
| Substanz | Besitzstatus (Stand 2025) | Kurzkommentar |
|---|---|---|
| THC (Delta‑9) | Legal | BtMG/MedCanG/KCanG; begrenzter Besitz & Anbau für Erwachsene erlaubt, kein freier kommerzieller Verkauf. |
| CBD | Legal | Aus EU-Nutzhanf, THC-Grenzwerte & Novel-Food-/Produktrecht beachten. |
| CBG | Legal | Nicht BtMG-gelistet; Einordnung über Hanf-, Lebensmittel- oder Kosmetikrecht. |
| HHC | Verboten | Herstellung, Handel, Erwerb & Besitz verboten, wenige Ausnahmen (NpSG). |
| 10‑OH‑HHC | Verboten | Besitz verboten; Handel, Vertrieb und Herstellung strafbar (NpSG). |
| 1S‑LSD | Verboten | Aufnahme in NpSG-Anlage; Besitz, Erwerb und Handel nicht mehr erlaubt (NpSG). |
| Kanna | Nicht als BtM gelistet | Einordnung über Lebensmittel-, Aromastoff- oder ggf. Arzneimittelrecht, je nach Produkt. |
| Superior | Einstufung unklar | Marketingname; rechtlicher Status hängt von zugrunde liegenden Wirkstoffen und Formulierungen ab. |
| 1BP‑LSD | Legal | Mögliches LSD-Derivat; konkrete Rechtslage tagesaktuell in Gesetzesanhängen und Fachliteratur prüfen. |
| 1FE‑LSD | Legal | Chemisch verwandtes LSD-Derivat; Risiko einer Einstufung als NpSG- oder BtMG-Stoff. |
| 4‑Pro‑MET | Legal | Tryptamin-Derivat; Einordnung kann über Stoffgruppen im NpSG erfolgen, unbedingt tagesaktuell prüfen. |
(Stand Januar 2026. Beispiele, keine Rechtsberatung; Rechtslage kann sich ändern.)
Geprüfte Shops – Kriterien & Integration
Wir empfehlen ausschließlich Shops, die alle drei Kernkriterien erfüllen:
- Rechtskonformität: Alle Produkte nach aktuellem BtMG, NpSG, KCanG-Stand legal; tägliche Prüfung der Gesetzesanhänge und EuGH-Urteile.
- Qualitätsnachweis: Unabhängige Labortests (z. B. Reinheit >98%, korrekte Deklaration von Cannabinoid-Gehalt und Verunreinigungen).
- Vertrauenswürdigkeit: Mind. 4 Sterne bei Trusted Shops/Trustpilot, transparente Rückgabe, DSGVO-konformer Datenschutz.
Haftung, Aktualität & Compliance (Stand: 01/2026)
Ab 18 Jahren – eine Abgabe an Minderjährige findet nicht statt.
Diese Website bietet Informationen, Vergleiche und Orientierung rund um Cannabis, CBD, Hanfprodukte, Cannabissamen, Vermehrungsmaterial, Smartshop-Produkte wie 1FE-LSD, Kratom, 4-Pro-MET, uvm. Eine missbräuchliche Verwendung zu Rauschzwecken ist ausdrücklich untersagt.
Alle dargestellten Hanfprodukte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den geltenden EU-Verordnungen. Der THC-Gehalt des verwendeten Rohmaterials liegt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. CBD ist gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-663/18) nicht als Betäubungsmittel eingestuft.
Auf dieser Plattform verwendete Begriffe wie „Cannabis“, „CBD-Blüten“, „Hasch“, „Joints“, „Prerolls“ oder „Edibles“ dienen ausschließlich der umgangssprachlichen Einordnung und besseren Orientierung. Es werden keine illegalen Cannabisprodukte angeboten. Eine Abgabe von Cannabis mit berauschendem THC-Gehalt erfolgt über diese Website nicht.
Cannabissamen und Hanfstecklinge gelten als Vermehrungsmaterial gemäß § 1 Nr. 7 KCanG. Hinweise zum privaten Eigenanbau erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Diese Website stellt keine Verkaufs- oder Abgabestelle im Sinne des Cannabisgesetzes dar.
Sämtliche dargestellten Produkte, Stoffe und Substanzen sind nicht zum Verzehr, nicht zum Rauchen sowie nicht zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt. Etwaige Darstellungen oder Beschreibungen stellen keine Gebrauchsanleitung dar.
Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Aufklärung und Orientierung. Sie stellen weder eine medizinische, rechtliche noch sonstige fachliche Beratung dar und enthalten keine Heil-, Wirk- oder Konsumversprechen.
Die rechtliche Bewertung von Cannabinoiden, Hanfprodukten, Smartshop-Artikeln, Forschungs- oder Derivatstoffen kann sich durch Gesetzesänderungen, behördliche Neubewertungen oder gerichtliche Entscheidungen jederzeit ändern.
Trotz sorgfältiger Recherche kann daher keine Gewähr für die dauerhafte Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Cannabisgesetz (KCanG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Die Inhalte dieser Seite werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den aktuellen Kenntnis- und Rechtsstand bestmöglich abzubilden.
Ist Cannabis in Deutschland legal?
Cannabis ist in Deutschland seit 2024 für volljährige Personen in begrenztem Umfang zum Eigenkonsum legal, unterliegt aber strengen Mengen- und Anbaubeschränkungen. Der kommerzielle Verkauf außerhalb von Modellprojekten bleibt weiterhin grundsätzlich verboten.
Wie viel Cannabis darf ich besitzen?
Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 g und in der eigenen Wohnung bis zu 50 g Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Zusätzlich ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro volljähriger Person erlaubt (Stand Januar 2026).
Ist CBD in Deutschland legal?
CBD-Produkte sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie aus EU-zertifiziertem Nutzhanf stammen und gesetzliche THC-Grenzwerte sowie Kennzeichnungspflichten einhalten. Für CBD-Lebensmittel und Nahrungsergänzung gelten zudem die Vorgaben des Novel-Food-Rechts.
Wie ist die Rechtslage bei HHC und 10‑OH‑HHC?
HHC ist in Deutschland als neuer psychoaktiver Stoff eingestuft, sodass Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz verboten sind. 10‑OH‑HHC wurde 2025 ebenfalls erfasst; auch hier ist der Besitz verboten und der Vertrieb strafbar.
Sind LSD-Derivate wie 1S‑LSD, 1BP‑LSD oder 1FE‑LSD noch legal?
Viele LSD-Derivate werden inzwischen über das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz erfasst, wodurch Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz verboten sind. Da sich die Stofflisten regelmäßig ändern, muss die konkrete Rechtslage jedes Derivats immer tagesaktuell in den Gesetzesanhängen geprüft werden.
Was gilt für Smartshop-Produkte wie Kanna oder „Superior“?
Kanna ist in der Regel kein Betäubungsmittel, kann aber als Lebensmittel, Aromastoff oder ggf. Arzneimittel reguliert sein. Bei Marketingbezeichnungen wie „Superior“ hängt die Rechtslage vom tatsächlich enthaltenen Wirkstoff ab, nicht vom Produktnamen.
Ist medizinisches Cannabis noch ein Betäubungsmittel?
Medizinisches Cannabis fällt seit 2024 nicht mehr unter das BtMG, sondern unter das Medizinal-Cannabisgesetz und wird regulär per Rezept verordnet. Nur bestimmte synthetische Cannabinoide wie Nabilon verbleiben weiterhin im BtMG und erfordern ein Bettäubungsmittelrezept.
Welche Shops sind „geprüft“ und sicher?
Geprüfte Shops erfüllen unsere drei Kriterien: 1) Rechtskonformität 2) EU-Zertifizierung wie EU-Nutzhanf 3) Top-Bewertungen. Es gilt immer das aktuelle Impressum zu prüfen.
Quellenverzeichnis
- [1] Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, Stand: 2025
- [2] Bundesopiumstelle, Medizinisches Cannabis, Stand: 2024
- [3] Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG), Stand: 2024
- [4] Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Stand: 2025
