Cannabis im Flugzeug – wie sieht es bei Inlandsflügen aus?
Noch bis vor nicht allzu langer Zeit war das Mitführen von Cannabis im Flugzeug ein triftiger Grund, sich einen guten Anwalt zu besorgen. Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat sich dies glücklicherweise grundlegend geändert. Ein Sprecher der Bundespolizei äußerte sich auf Anfrage des Fachportals „Aerotelegraph“ beispielsweise wie folgt zum Thema: „Im Rahmen der erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes ist eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar.”[1]
Im Detail ist somit die Mitnahme von bis zu 25 Gramm Cannabis im Reisegepäck innerhalb Deutschlands auch im Flugzeug erlaubt.[2]
Mit Cannabis ins Ausland fliegen: Geht das?
Sonne, Palmen, Meer – und ein kräftiger Zug vom Joint: Viele Cannabis-Enthusiasten wollen verständlicherweise auch im Ausland nicht auf ihr geliebtes Weed verzichten und fragen sich daher, ob Cannabis im Flugzeug auch bei Auslandsreisen erlaubt ist. Leider müssen wir dich an dieser Stelle enttäuschen. Denn sowohl die Einfuhr, als auch die Durch- und Ausfuhr von Cannabis als Rauschmittel in oder aus dem Ausland sind streng verboten und werden unter Strafe gestellt. Und ja – das gilt auch dann, wenn du dich an die in Deutschland erlaubte Maximalmenge hältst.[3]
Medizinisches Cannabis im Flugzeug – was ist erlaubt?
Wie die Regeln für Cannabis im Flugzeug für den Freizeitkonsum aussehen, ist somit geklärt. Doch wie sehen diese für das Mitführen von medizinischem Cannabis aus? Schließlich gibt es mittlerweile viele Patienten, die auf ihre Cannabistherapie angewiesen sind. Hier daher die wichtigsten Flugregelungen für medizinisches Cannabis und Cannabis auf Rezept im Überblick:
- Auf Inlandsflügen ist das Mitführen von medizinischem Cannabis kein Problem. Dennoch ist es empfehlenswert, ein entsprechendes Attest dabei zu haben, wenn größere Mengen mit an Board sind, da du die gesetzliche Maximalmenge von 25 Gramm auch als Patient ohne Rezept nicht überschreiten darfst
- Bei Flugreisen in eine der Schengener Staaten benötigst du eine offizielle ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese berechtigt dich sowohl zur “Ausfuhr” von Cannabis aus dem ausstellenden Land als auch zur Einfuhr in einen anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens
- Für Staaten außerhalb des Schengener Abkommens (zu diesen zählen beispielsweise Bulgarien, Zypern, Großbritannien sowie generell alle außereuropäische Staaten) gelten individuelle Regelungen
Egal ob Flug, Bus oder Bahn – du solltest dich vor deiner Reise unbedingt bei der Botschaft deines Ziellandes über die lokalen Cannabisreglungen informieren und nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) vorgehen.
Im Detail bedeutet dies, dir eine mehrsprachige Bescheinigung über deine Cannabismedizin ausstellen zu lassen, die Informationen zu Tages- und Einzeldosierung sowie zur Wirkstoffbezeichnung als auch zur Reisedauer enthält. Die Bescheinigung sollte zudem von der Landesgesundheitsbehörde (oder einer von ihr beauftragten Stelle) beglaubigt werden. Auch kann es sein, dass du eine Cannabis-Importgenehmigung für dein Reiseziel benötigst.
Mit Cannabis ins Flugzeug – unter bestimmten Umständen tatsächlich möglich
Noch vor kurzer Zeit war die Vorstellung, Cannabis ins Flugzeug mitzunehmen völlig verrückt – heutzutage ist dies unter Einhaltung der Maximalmenge von 25 Gramm zumindest auf Inlandsflügen problemlos möglich. Da Cannabis in den meisten Schengen-Staaten jedoch nicht legalisiert ist, dürfen nur medizinische Cannabispatienten die Droge unter bestimmten Voraussetzungen mit in den Flieger nehmen. Für Staaten, die außerhalb des Schengen-Abkommens liegen, sind allerdings gesonderte Auflagen zu erfüllen.
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