Was ist ein Cannabis Verein, Social Club oder Anbauvereinigung?
Ein Verein ist eine Organisation, in der sich Mitglieder zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen, die in der Regel gemeinnützig sind. Der Cannabis Club (CSC) ist ein spezieller Verein, der sich dem sicheren und verantwortungsbewussten Anbau von Cannabis zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder verschreibt. In Deutschland unterliegt der Betrieb eines CSC den Bestimmungen des CannG, Jugendschutzgesetzes und weiterer Gesetze.
Die erfolgreiche Gründung eines Cannabisvereins ist nicht gleichbedeutend mit der Erlaubnis zum Anbau von Cannabis. Für beide Vorgänge müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzungen um einen Verein gründen zu können
Der erste Schritt, um einen Cannabis Club eröffnen zu können, ist die Vereinsgründung und die Eintragung ins Vereinsregister. Die Voraussetzungen für die Gründung sind:
- Mindestens zwei Gründungsmitglieder für einen nicht eingetragenen Verein, oder sieben Personen für einen eingetragenen Verein (e.V.)
- Definition des gemeinsamen Zwecks des CSC, der nicht rein kommerziell sein darf und dem Vereinsrecht entsprechen muss
- Klärung des Vereinsnamens, der eindeutig ist und keine Rechte anderer verletzen darf
- Erstellung einer Satzung, die die Struktur und Ziele des CSC festlegt und die Anforderungen des Jugendschutzes und CannG berücksichtigt
- Durchführung einer Gründungsversammlung zur Wahl des Vorstands und zur Verabschiedung der Vereinssatzung
Cannabis Club gründen: Voraussetzungen für den Anbau
Du hast deinen Cannabis Club erfolgreich gegründet, verfügst über zahlreiche Mitglieder, bist bereits im Besitz der nötigen Anbauflächen und möchtest direkt mit dem Cannabisanbau loslegen? Dann hast du die Rechnung ohne die Behörden gemacht, denn in Deutschland ist nichts so einfach wie es scheint. Im Gegensatz zum Eigenanbau benötigst du für den Cannabisanbau im Rahmen eines Cannabisvereins eine Erlaubnis:
Erlaubnis bei zuständiger Behörde einholen (Erlaubnispflicht)
Einen Cannabis Social Club gründen, ist die eine Sache. Eine andere Sache ist, im Club auch Cannabis anzubauen. Denn wer gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben möchte, bedarf nach § 11 Absatz 1 des Cannabisgesetzes einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis auf Antrag. Aber nur wenn:
Die Zuverlässigkeit erfüllt wird
Hierzu heißt es im Gesetz zur Cannabis Legalisierung, dass “die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäftsfähig sind und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial erforderliche Zuverlässigkeit besitzen” müssen.
An anderer Stelle im Cannabisgesetz steht, dass ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung vorliegen muss.
Die Anlage zum Anbau ausreichend gesichert ist
Die Anbauvereinigung muss gewährleisten, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums ausreichend gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt sind.
Noch weitere Vorgaben müssen erfüllt werden
Der Cannabis Club muss die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des Cannabisgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen gewährleisten.
Antrag auf Erlaubnis schriftlich oder elektronisch stellen
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Erlaubnis schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Welche Angaben in den Antrag müssen, steht detailliert im CannG auf Seite 9 und kann im Cannabisgesetz hier nachgelesen werden.
Spezifische Anforderungen an einen Cannabis Club
Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass man die Anforderungen erfüllen kann, die der laufende Betrieb eines Cannabis Clubs mit sich bringt. Dazu zählen beispielsweise:
- Die Einhaltung des deutschen Cannabisgesetzes, das den Anbau, die Abgabe und den Cannabiskonsum regelt.
- Benennung eines Präventionsbeauftragten zur Einhaltung von Jugendschutzmaßnahmen und zur Vermeidung von missbräuchlichem Konsum.
- Festlegung von Mitgliedsbeiträgen für den Verein zur Deckung der Betriebskosten.
- Definition von Regeln für den Cannabisanbau und -konsum innerhalb des Vereins, einschließlich der Mengen pro Mitglied und des Eigenanbaus von Cannabis Stecklingen.
- Enger Austausch mit örtlichen Behörden wie dem Gesundheitsamt.
- Dokumentation aller Aktivitäten gemäß den Vorgaben des Vereinsrechts und des Cannabisgesetzes, einschließlich der Dokumentationspflichten für den Anbau und die Abgabe von Cannabis an Mitglieder.
Fazit
Die Gründung eines Cannabis Social Clubs erfordert sorgfältige Planung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Zusammenarbeit mit Behörden, um einen sicheren und gemeinnützigen Betrieb zu gewährleisten, der die Rechte und die Gesundheit der Mitglieder schützt. In vielen Fällen kann das Hinzuschalten eines darauf spezialisierten Anwalts nicht nur Zeit, sondern oftmals auch Geld sparen.
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