Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß des Batteriegesetzes auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Bei einer Rücksendung an den Verkäufer erstattet dieser Ihnen das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie. Die Adresse für den Rückversand entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Webseite.

Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen.
Batterieverordnung

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Batteriegesetz